Wenn ein Urlaubsantrag seit Wochen beim Vorgesetzten vorliegt, aber dieser ihn einfach nicht bearbeitet bzw. einfach ignoriert, gilt dieser irgendwann als Stillschweigend angenommen oder ist man auf die Gnade des Vorgesetzten angewiesen? Im Betrieb gibt es leider keinen Betriebsrat und der Vorgesetzte hatte darauf bestanden, dass die Urlabsplanung rechtzeitig eingereicht wird, nur leider ist es üblich, dass die Mitarbeiter erst kurz vor dem Urlaub eine Bestätigung bekommen. Daher frage ich Euch, ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt. Vielen Dank im Voraus für hilfreich Antworten.