Urlaubsantrag und keine Rückmeldung
Wenn ein Urlaubsantrag seit Wochen beim Vorgesetzten vorliegt, aber dieser ihn einfach nicht bearbeitet bzw. einfach ignoriert, gilt dieser irgendwann als Stillschweigend angenommen oder ist man auf die Gnade des Vorgesetzten angewiesen? Im Betrieb gibt es leider keinen Betriebsrat und der Vorgesetzte hatte darauf bestanden, dass die Urlabsplanung rechtzeitig eingereicht wird, nur leider ist es üblich, dass die Mitarbeiter erst kurz vor dem Urlaub eine Bestätigung bekommen. Daher frage ich Euch, ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt. Vielen Dank im Voraus für hilfreich Antworten.
Community-Antworten (2)
02.07.2014 um 09:38 Uhr
Der Arbeitgeber muss in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widersprechen, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der gewünschten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne (1 Monat), so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt" (LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70).
Es ist zwar schon etwas älter aber vielleicht hilft dir dieses LAG-Urteil!
Jedoch darfst du nicht einfach der Arbeit fernbleiben! Sag ihm beim nächsten Mal, dass er sich innerhalb einer Frist von einer Woche äußern muss!
02.07.2014 um 10:27 Uhr
Besser ist kurzes schreiben, mit Fristsetzung. Hiermit möchte ich nochmals mein Urlaub vom ....bis....Beantragen. Falls Sie innerhalb 1 Woche den Antrag nicht ablehnen, gehe ich davon aus, dass dieser Genehmigt ist. Dies ist auch Gerichtlich Durchsetzt bar.
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