Urlaubsantrag
Hallo kennt sich jemand aus!! Als Betriebsrat habe ich schriftlich nachgefragt ob ich für Freitag 1 Tag Urlaub oder frei bekommen kann! Es gibt keine BV darüber! Mir wurde am Mittwoch mitgeteilt das ich Urlaub nehmen soll und ich einen Antrag stellen soll. Am Donnerstag bekam ich die Antwort das ich angeblich alles falsch ausgefüllt habe. Ich antwortete das es das Programm so ausdruckt. Nun heute bekam ich vom Vorgesetzten die Antwort das ich ohne Genehmigung unerlaubt von der Arbeit fern bin. Meine Frage, was erwartet mich jetzt als Sanktionen vom Arbeitgeber??
Community-Antworten (9)
29.09.2023 um 12:37 Uhr
Woher sollen wir das wissen? Es könnte eine Abmahnung geben ... oder auch nichts.
29.09.2023 um 12:41 Uhr
Ein Programm druckt nur das aus, was der Benutzer eingegeben hat, daran ist es wohl gescheitert ...
Mußt wohl mit einer Abmahnung rechnen und das zu recht.
29.09.2023 um 13:17 Uhr
Das wäre ein interessanter Fall für ein Musterurteil - falls der AG zum Äußersten gehen wollte.
Ja - ohne vorliegende Genehmigung des AG liegt streng genommen ein eigenmächtiger Urlaubsantritt vor, der eine Abmahnung rechtfertigen würde.
Auf der anderen Seite hat er vorher seine Absicht geäußert und ist um Einreichung eines Antrags gebeten worden. Jetzt wäre der vorherige Wortlaut interessant, ob man aus diesen Aussagen des Vorgesetzten schon eine grundsätzliche Zusage herleiten kann oder nicht.
Hinzu kommt, dass eine Ablehnung eines Urlaubsantrags unter Berücksichtigung der persönlichen Belange nach §7 BUrlG nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre.
Eine Abmahnung wäre also tatsächlich denkbar. Mehr kann ich mir aber nicht vorstellen. Aufgrund der Umstände (der AG wusste warum der AN fern bleibt) würde ich im Falle einer beabsichtigten Kündigung von einer fehlenden Verhältnismäßigkeit ausgehen.
Dennoch steht erst einmal eine Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten im Raum.
Vielleicht belässt er es ja auch bei einer mündlichen Ermahnung - wart's einfach ab.
29.09.2023 um 13:28 Uhr
Bei einer beabsichtigten Kündigung braucht der AG die Zustimnung des BR, die er nicht bekommen wird und er sich diese sich dann beim Arbeitsgericht hohlen muss. Das Arbeitsgericht wird bei diesen Fakten die Zustimmung nicht ersetzen und somit kostet es dem AG nur Geld. Das was dich erwarten könnte ist somit nur eine Abmahnung, aber wie schon geschrieben warte erst einmal ab. Versuche aber mal herauszufinden, warum es so schiefgelaufen ist, damit es sich nicht wiedrholen kann.
29.09.2023 um 13:39 Uhr
Wie machst du das denn sonst wenn du Urlaub möchtest? Das hat nichts mit BR zu tun, sondern du musst bei deinem Abteilungsvorgesetzten Urlaub beantragen. Wenn du ohne genehmigten Urlaubszettel fernbleibst riskierst du eine Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen.
29.09.2023 um 13:39 Uhr
"Am Donnerstag bekam ich die Antwort das ich angeblich alles falsch ausgefüllt habe. Ich antwortete das es das Programm so ausdruckt."
Und dann hast du... mit den Achseln gezuckt und bist in Urlaub gegangen? Mal so ganz unverschämt gefragt - als Betriebsrat bist du doch schon eine Zeit im Unternehmen und wirst nicht das erste mal Urlaub beantragt haben. Das kommt mir alles ein bisschen sus vor.
"was erwartet mich jetzt als Sanktionen vom Arbeitgeber?"
Da kennst du deinen AG besser. Vielleicht bleibts bei einem "ey du Nase ich zeig dir nochmal wie du das System bedienst". Versuchen dafürrauszuschmeissen wird er dich dafür schon nicht.
Wirft insgesamt schon Fragen nach Schulungsstand auf, so in Arbeitsrecht war das sicher mal dran. ;)
29.09.2023 um 16:23 Uhr
@Tom22: Wurde dir die Bestätigung am Mittwoch mündliche oder schriftlich mitgeteilt? Schriftlich wäre schonmal eine Art Beweis für die Genehmigung des Urlaubs.
@fantil "Bei einer beabsichtigten Kündigung braucht der AG die Zustimnung des BR, die er nicht bekommen wird und er sich diese sich dann beim Arbeitsgericht hohlen muss. Das Arbeitsgericht wird bei diesen Fakten die Zustimmung nicht ersetzen und somit kostet es dem AG nur Geld."
Das stimmt so nicht. Zustimmung ist nur bei Einstellung, Umgruppierung, etc. nötig. Bei Kündigungen kann der BR nur widersprechen, der AG kann aber trotzdem die Kündigung aussprechen. Den einzigen Unterschied macht es nur, wenn der gekündigte AN eine Klage gegen seine Kündigung einreicht. Dann muss - bei Widerspruch durch den BR - der AG den AN so lange weiterbeschäftigen, bis die Klage vor Gericht entschieden wurde.
Vielleicht hast du das verwechselt bei einer außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds? Da braucht der AG wirklich die Zustimmung des BR.
29.09.2023 um 16:35 Uhr
"....Das stimmt so nicht...."-> lies nochmal die Eingangsfrage. Der Fragesteller ist Betriebsrat.
16.10.2023 um 11:57 Uhr
@WackleDackle, sie die Antwort von takkus
Zitat Tom22 "...Als Betriebsrat habe ich schriftlich nachgefragt..."
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