Erstellt am 23.11.2011 um 19:22 Uhr von Kurzarbeiter
..Nun sagt unsere IGbau,
und warum frägst Du nicht einfach dort nach der Rechtsgrundlage??
Erstellt am 23.11.2011 um 19:51 Uhr von shiva
Da es für heute zu spät ist, aber danke für deine tolle Hilfe, ich wäre nie auf Idee gekommen.. ohman. Und ich meiner kollegin morgen früh was dazu sagen wollte.
Erstellt am 23.11.2011 um 19:55 Uhr von peanuts
"Kann mir einer von euch einer helfen bitte, ob es einen § oder was anderes dazu gibt !!"
Es gibt dazu keinen Paragraphen, lediglich einige Urteile, ev. gibt es eine Regelung im TV (was aber die Ausnahme sein dürfte).
Das ArbG Frankfurt hat z.B. geurteilt, dass ein AN Anspruch auf eine zügige Entscheidung hat. Bedeutet aber nicht, dass man seinen Urlaub einfach antreten kann, wenn der AG nicht innerhalb von ca. 2-4 Wochen reagiert hat.
Jedem AN steht der Weg zum ArbG offen, um die Lage seines Urlaubs durchsetzen zu können.
Erstellt am 23.11.2011 um 20:10 Uhr von shiva
vielen dank das urteil hilft mir schon sehr weiter
Erstellt am 23.11.2011 um 20:20 Uhr von Ranger
Bei uns existiert darüber eine BV, die u.a. folgendes regelt:
- bis wann wir unsere Urlaubswünsche einzureichen haben (z.B. 30.11.)
- bis wann der AG dem AN mitzuteilen hat, ob der Urlaub genehmigt oder abgelehnt ist (z.B. 31.12.)
- das Anträge, die nach der Mitteilungsfrist eingereicht werden, innerhalb von 14 Tagen zu bescheiden sind und wenn der AG sich innerhalb dieser Frist nicht äussert, der Antrag als genehmigt gilt.
Gruß,
Ranger
Erstellt am 23.11.2011 um 20:40 Uhr von Kurzarbeiter
..es muss aber nicht der gesamte Urlaub jetzt schin geplant werden. Der AN kann sich auch für besondere Fälle Urlaubstage frei halten.
shiva
..Da es für heute zu spät ist, aber danke für deine tolle Hilfe, ich wäre nie auf Idee gekommen.. ohman. Und ich meiner kollegin morgen früh was dazu sagen wollte.. und warum klärt man solches nicht frühzeitig der AG kam doch wohl nicht erst jezt mit seiner Ansage
Erstellt am 23.11.2011 um 20:46 Uhr von Lernender
ich kenne keine Fristen bis wann ein Urlaubsantrag zu genehmigen ist, alles sehr schwammig. Tarifvertragliche Fristen habe ich auch nicht mitbekommen.
Rechtssprechung kenn ich auch keine Fristen.
Aber alles was nicht abschließend geregelt wird, bleibt den Betriebsparteien überlassen.
Deshalb find ich die Regelung in einer BV, wie es auch Ranger beschreibt einen gangbaren Weg.
Erstellt am 24.11.2011 um 09:56 Uhr von gironimo
Ich sehe den Urlaubsplan zum Ende des Jahres für das kommende Jahr nicht als Urlaubsantrag. Das wäre mir auch als AN gar nicht recht, weil es mich ja ebenfalls früh bindet.
Auch ich würde als BR meine Mitbestimmung nutzen um klare Regeln zu schaffen.