Erstellt am 01.07.2014 um 11:22 Uhr von Lotte
Hallo Horsty,
gibt es keinen Urlaubsplan für das laufende Jahr? Auf jeden Fall seid Ihr als BR in der Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr. 5 BetrVG und könnt beim AG mal um Aufklärung bitten und auf Genehmigung des Urlaubs drängen.
LG Lotte
Erstellt am 01.07.2014 um 11:42 Uhr von gironimo
sehe ich auch so, der BR ist ja in der Mitbestimmung. Also könnt Ihr agieren.
Erstellt am 01.07.2014 um 12:12 Uhr von Horsty
Hallo,
danke für die Antwort.
Leider haben wir keinen Urlaubsplan für das laufende Jahr. Der wurde abgeschafft.
Mittlerweile hat der zuständige Vorgesetzte dem Drängen des AN auch nachgegeben. Schließlich gab es auch keinen Grund für eine Ablehnung.
Das mit dem Urlaubsplan werde ich in unserer nächsten Sitzung ansprechen.
Gibt es irgendeine Frist in welcher ein schriftlich beantragter Urlaub unterschrieben werden muß?
Erstellt am 01.07.2014 um 12:26 Uhr von Lotte
Die gäbe es, wenn sie in den Urlaubsgrundsätzen ständen, die ein BR mit dem AG vereinbaren kann ;-)
Erstellt am 01.07.2014 um 14:27 Uhr von Widder
Guckst du hier:
Urlaubsantrag genehmigen:
das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.
gängige Frist (14 TG), innerhalb derer entschieden sein muss.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 286/03), dass ein AN Anspruch auf eine zügige Entscheidung bzgl. seines Urlaubsantrags hat.
Erstellt am 01.07.2014 um 15:34 Uhr von gironimo
.... aber um es gar nicht erst dazu kommen zu lassen, dass AN ihrem Recht hinterherlaufen müssen und auch noch das Prozessrisiko haben, sollte der BR im Zuge seiner Mitbestimmung klare betriebliche Regelungen für die Urlaubsbeantragung und - Gewährung schaffen.
Aber hier hat es ja nun doch geklappt.
Erstellt am 01.07.2014 um 16:50 Uhr von Thessa
Moin.
Wir haben dazu eine BV erstellt. Darin steht unter anderem. dass ein Urlaubsantrag als genehmigt gilt, wenn der AG nicht binnen 14 Tagen nach dessen Einreichung einen ablehnenden Bescheid erstellt.
(Bescheide sind immer schriftlich ;-) )
Gruß,
Thessa