Erstellt am 25.06.2014 um 12:10 Uhr von Lexipedia
Nein, Ersatzmitglieder dürfen keine Mitglieder in Ausschüssen des BRs sein! Auch nicht als Vertretung!
Erstellt am 25.06.2014 um 12:19 Uhr von Mitbestimmer
Wenn der Arbeitgeber dies dulden würde, hätte es denn irgendwelche negative Folgen ?
Erstellt am 25.06.2014 um 13:02 Uhr von Lotte
Hallo Mitbestimmer,
entscheidet der Ausschuss denn selbständig über mitbestimmungsrelevante Themen? (Einstellungen, Kündigungen, BV...)
LG Lotte
Erstellt am 25.06.2014 um 13:17 Uhr von Nubbel
lotte, was hat das mit der ausschussarbeit eines ersatzmitgliedes zu tun?
Erstellt am 25.06.2014 um 13:28 Uhr von Mitbestimmer
Hallo Lotte.
NEIN,
der Ausschuss ist ein reiner "Arbeits-bzw. Vorbereitungsausschuss". D.H. es werden dort also keine Beschlüsse gefasst.
Erstellt am 25.06.2014 um 13:47 Uhr von Lotte
Dann könntet Ihr das EBRM als Sachverständige hinzuziehen.
LG Lotte
Erstellt am 25.06.2014 um 15:12 Uhr von wischwasch
Ich habe da immer meine Bedenken. Die BRs sind doch gewählt die Arbeit im BR zu machen und nicht auf andere abzuwälzen.
Erstellt am 25.06.2014 um 18:55 Uhr von Stoni
Das Ersatzmitglied darf nicht in den Ausschuss, da Ausschüsse mit BRM , zu besetzen sind. Hinzuziehung als Sachverständiger Berater ist nach Beschluß möglich.
Erstellt am 25.06.2014 um 20:57 Uhr von Orion
“Dann könntet Ihr das EBRM als Sachverständige hinzuziehen.“
„Hinzuziehung als Sachverständiger Berater ist nach Beschluß möglich.“
Das erstaunte Gesicht des Chefs möchte ich sehen!
Und der gerade im Haus anwesende Anwalt des AG, greift sich einen Katalog und schaut sich in Erwartung der nun auf ihn hereinbrechenden Taler, schon seinen neuen Anzug an.
Nachtrag:
Bitte jetzt einmal den Unterschied zwischen einer Auskunftsperson und Sachverständigen eruieren.
Zu klären, wer hier wann und warum div. Beschlüsse fasst/fassen darf, wäre auch hilfreich.
Erstellt am 26.06.2014 um 15:25 Uhr von Lotte
Hallo Orion,
hattest Du dies gelesen?:
Wenn der Arbeitgeber dies dulden würde, hätte es denn irgendwelche negative Folgen ?
Antwort 2 Erstellt am 25.06.2014 um 12:19 Uhr von Mitbestimmer
Haben halt nicht alle solche Chefs wie Dir vorschweben.
Nachtrag:
Bitte mal auf dem praktischen Boden bleiben und sich nicht gleich in Profilierungsgehabe hervortun.
Erstellt am 27.06.2014 um 07:16 Uhr von Hoppel
@ Lotte
Dein Vorschlag, dieses E-BRM künftig als sachverständige Auskunftsperson dauerhaft an den Sitzungen des Personalausschusses teilnehmen zu lassen, entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und ist strikt abzulehnen!
Es ist mir ein Rätsel, warum sich ein BR ohne Not dazu hinreißen lassen soll, das BetrVG aufzuweichen. Ein BR möchte doch auch, dass sich der AG mit jedem Buchstaben an das BetrVG hält!!!
@ Mitbestimmer
Das BetrVG hat nunmal geregelt, dass nur BRM in vom BR gebildeten Ausschüssen vertreten sein dürfen. Und ein E-BRM ist und bleibt Ersatzmitglied und kann dann auch nicht einfach mal so zur sachverständigen Auskunftsperson mutieren, nur weil es genehm ist.
Dieses E-BRM darf noch nicht einmal einfach während einer zeitweiligen Verhinderung eines BRM einfach so in den Personalausschuss nachrücken.
Erstellt am 27.06.2014 um 09:48 Uhr von Lotte
Hallo Hoppel,
ob das jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt, kannst Du doch gar nicht beurteilen.
Du weißt doch gar nicht welche besondere Fähigkeiten das EBRM hat oder warum der BR genau dieses EBRM in den Ausschuss haben will.
Und es scheint ja so, dass selbst dem AG eine Teilnahme einleuchtet.
Wenn man sich mal den Kommentar zu § 80 (2) und (3) durchliest, dann finden sich da durchaus mögliche Konstellationen.
Und hier geht es doch genau darum: Im Forum mögliche Konstellationen aufzuzeigen.
Das Gremium vor Ort muss dann prüfen und bewerten.
LG Lotte
Erstellt am 27.06.2014 um 12:49 Uhr von Nubbel
was ist nur mit dir geschehen? das ist nicht mitanzusehen. drehen alle nach ein paar Jahren so ab?
Erstellt am 28.06.2014 um 08:12 Uhr von Hoppel
@ Lotte
"Du weißt doch gar nicht welche besondere Fähigkeiten das EBRM hat oder warum der BR genau dieses EBRM in den Ausschuss haben will."
Man sollte eine Fragestellung nur mal lesen. Da steht als Begründung geschrieben, dass dieses Ersatzmitglied bereits mehrfach im Rahmen der Verhinderung eines BRM aktiv war. Bereits hier müsste eine Regelung beschlossen worden sein, dass ein verhindertes BRM im Personalausschuss durch ein zeitweilig nachgerücktes Ersatzmitglied und nicht durch ein anderes BRM vertreten wird.
Auch solltest Du erst mal einen Kommentar zum § 80 BetrVG lesen und verstehen, insbesondere was unter einem Sachverständigen zu verstehen ist. So ist Dein Verweis auf Abs.3 vollkommen daneben!
Auch betriebliche Auskunftspersonen dürfen nur zwecks Erfüllung einer konkreten BR-Aufgabe herangezogen werden, worunter ganz sicher keine Dauermitgliedschaft im Personalausschuss zu verstehen ist.
Ebenso ist den Angaben des Fragenstellers nichts zu entnehmen, was darauf hindeuten würde, dass dem AG eine Teilnahme des E-BRM einleuchtet. Es wurde lediglich gefragt, ob es negative Folgen hätte, wenn der AG die Teilnahme des E-BRM dulden würde.
Und diese Folgen könnte man kurz und knapp umschreiben mit "Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit von Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse".
Wünsche Dir noch viel Spaß beim Vermehren der Gedanken.
Erstellt am 28.06.2014 um 08:49 Uhr von Lotte
Hallo Hoppel,
und Du hast alles richtig gelesen? Ich lese da nur, dass dieses EBRM bereits ein BRM vertreten hat, von Ausschuss steht da aber nichts.
Ich hab jetzt WE, aber Du darfst gerne Recht haben ;-)
LG Lotte
Erstellt am 28.06.2014 um 09:18 Uhr von Hoppel
Ach Lotte ... nicht immer nur interpretieren! Ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass dieses E-BRM bereits im Ausschuss tätig war.
Ich habe ergänzend beschrieben, dass ein Ersatzmitglied nicht automatisch für ein verhindertes BRM in einen Ausschuss nachrückt. Das muss beschlossen worden sein!
In diesem Sinne ... Happy WE
Erstellt am 28.06.2014 um 10:13 Uhr von Lotte
Netter Versuch ;-))))
Worauf bezieht sich denn Dein "bereits hier"?
Aber da Du ja immer Recht hast und haben willst, hast Du bestimmt Recht ;-)))
Schönes WE
Erstellt am 30.06.2014 um 08:08 Uhr von Mitbestimmer
Hallo Zusammen.
Vielen Dank für alle Hinweise und auch Anregungen.
Unser BR-Gremium wird nun einen Beschluss fassen und unser Ersatzmitglied zum Mitglied des Personalausschusses berufen. Ob dann unser Arbeitgeber überhaupt reagiert bzw. Einwände hat, werden wir sehen.
Natürlich wissen wir um die nicht ganz "saubere" Bedeutung unserer Handlung:
Allerdings ist uns ein engagiertes Mitglied für unsere BR-Arbeit viel wichtiger, als ...
Erstellt am 06.07.2014 um 17:12 Uhr von Nubbel
hey christinchen, bist du im funkloch ansonsten könntest du lotte an deinem sachverstand teilhaben lassen;)
Erstellt am 06.07.2014 um 21:03 Uhr von Hoppel
@ Mitbestimmer
Wie dämlich muss ein BR sein, eine nicht gesetzeskonforme Regelung auch noch per Beschlussfassung zu dokumentieren?
Mehr fällt mir dazu nicht ein!
Erstellt am 07.07.2014 um 08:31 Uhr von Mitbestimmer
Hallo Hoppel.
Welche Konsequenzen unser, wie Du es nett formulierst, "dämliches" Verhalten hat, wurde ja schon ausführlich diskutiert : Nämlich keine !!!
Und das ein BR nun mal seine kollektiven Meinungen mittels Beschluß zusammenfasst - Ist ja wohl normal.
...und Nobody is perfect ;-)
Erstellt am 07.07.2014 um 08:38 Uhr von Kölner
@Mitbestimmer
Lass Dich nicht von den falschen Behauptungen blenden!
Natürlich kann das Konsequenzen haben: Sowohl für das EBRM, dass an diesen Sitzungen teilgenommen hat (keine AZ, keine Vergütung, kein garnichts) als auch für den BR (der AG kann die Beschlüsse eines solchen Ausschusses getrost ignorieren).
Dass man dann auch noch hingeht, einen solchen Beschluss protokolliert (siehe Hoppel) macht das ganze tatsächlich 'dämlich'.
Erstellt am 16.06.2022 um 13:17 Uhr von AxelBR
Hier ein neuer Aspekt. Was ist wenn ein BR Mitglied freigestellt wurde und in einem halben Jahr erst geht, formal noch geführt wird aber keine Möglichkeit Zugänge etc. mehr hat? Das Ersatzmitglied ist bereits wegen des dauerhaften Fehlens und der nicht mehr vorhandenen Möglichkeit der Mitarbeit des Regelmitglieds im BR darf aber bis zum Ausscheiden nicht an einem Ausschuss teilnehmen? Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders und es Gesetzes sein.
Erstellt am 16.06.2022 um 13:47 Uhr von Kjarrigan
sorry aber dann soll das BRM das formal gar nicht da ist seinen Rücktritt erklären.
Entweder ist man BRM oder eben nicht.
EBRM können eben nicht in Ausschüsse die BRM vorbehalten sind - Punkt
Erstellt am 16.06.2022 um 13:48 Uhr von Muschelschubser
Also nochmal zum Verständnis:
Das Arbeitsverhältnis endet in einem halben Jahr, aber das BRM erscheint nicht mehr zur Sitzung bzw. erscheint gar nicht mehr zur Arbeit? Die genaue Konstellation ist mir noch nicht ganz klar, warum er verhindert ist.
Wenn er generell bis zum Ausscheiden nicht mehr zur Arbeit kommt, was spräche gegen eine freiwillige Niederlegung des BR-Mandats?
Im übrigen muss ja auch nicht zwingend in einem halben Jahr das nachrückende BRM in den Ausschuss.
Per Beschluss können Ausschüsse ja durchaus sofort neu gewählt werden und ein anderes BRM rutscht dafür nach. Bittet den BRV das auf die Tagesordnung zu setzen und diskutiert das aus.
Erstellt am 16.06.2022 um 13:54 Uhr von AxelBR
Ihm würde gekündigt und alle Zugänge gesperrt. Und nun sperrt er sich gegen einen Rücktritt. Somit dauerhaft verhindert.
Erstellt am 16.06.2022 um 13:59 Uhr von AxelBR
Ja aber das Ersatzmitglied nimmt schon an den Sitzungen regelmäßig teil und möchte in einen Ausschuss. Die frage bleibt, ob das im Sinne des Gestzes ist, wenn dies nicht möglich ist, weil jeder hier sagt, dass es eben nicht möglich ist. Eine solche Konstellation ist bestimmt damals nicht im Fokus gewesen. Das es nicht wörtlich dort steht und Basta, nützt grade nichts.
Erstellt am 16.06.2022 um 14:21 Uhr von Muschelschubser
Da das Ersatzmitglied trotz regelmäßiger Anwesenheit bis zum Ausscheiden des ordentlichen BRM offiziell Ersatzmitglied bleibt, unterscheidet sich Deine Konstellation leider nicht wesentlich von der im Thread. Eine Wahl in den Ausschuss ist derzeit noch nicht möglich.
Erstellt am 16.06.2022 um 15:31 Uhr von Kjarrigan
oder anders ausgedrückt
Der Rechtsstatus des BRM (welches gekündigt ist und nicht zurücktreten will= ist noch immer reguläres BRM.
Der Status der E BRM bleibt bis zum endgültiges ausschieden zeitweise nachgerücktes EBRM.
und mal so am Rande (auch wenn es vielleicht nicht der jetzigen Relität entspricht
Was wäre denn wenn das gekündigte BRM in 3 Monaten sine evtl. Kümndigungsschutzprozess gewinnen würde und doch nicht mehr gekündigt wäre und weiterhin AN und BR wäre?