Ersatzmitglied wird zum Ersatsatzmitglied in Ausschüssen
Hallo,
wir sind ein 5er Gremium und haben immer mal wieder Probleme bei der Besetzung von Ausschüssen!
Kann ein Ersatzmitglied zu einem Ersatzmitglieder eines Ausschusses oder des KBR werden?
Meiner Meinung nach, wird das Ersatzmitglied ein vollwertiges BR - Mitglied wenn ein BR - Mitglied ausfällt. Somit kann oder muss dieses Ersatzmitglied dann das vollwertige Mitglied vertreten! Auch in Ausschüssen!
Ist dieses vielleicht irgendwo anders geregelt oder gibt es hierzu schon Urteile?
Vielen Dank für Antworten.
Viele Grüße
Thomas
Community-Antworten (2)
15.03.2016 um 10:12 Uhr
Sorry, aber das geht leider nicht.
15.03.2016 um 10:31 Uhr
Ein 5er Gremium welches Ausschüsse bildet? Das ist zumindest ungewöhnlich und tatsächlich nur in Ausnahmefällen zulässig. Wenig sinnvoll erscheint es mir auch.
Ich habe bisher in keinem Kommentar und in keiner Gerichtsentscheidung einen Hinweis auf die korrekte Antwort zu Deiner Frage finden können. Grundsätzlich scheint mir kein rechtlicher Grund dagegen zu sprechen, zeitweilig nachgerückte Ersatzmitglieder in einen Ausschuss zu berufen, bzw. zum GBR/KBR/EUBR zu entsenden.
Insofern kann ich auch nicht erkennen, warum man nicht einen Beschluss fassen können sollte, dass im Falle der tatsächlichen Verhinderung eines ordentlichen BRM das erste nachrückende EBRM auch in den nicht ausreichend besetzten Ausschuss entsendet wird.
Wenn allerdings das ordentliche Mitglied nicht "vollständig" verhindert ist (sondern z.B. auf Schulung ist, also betriebsrätlich tätig ist), dann darf das EBRM sicherlich nicht in dem Ausschuss sitzen.
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