Hallo zusammen,

wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied ausscheidet, und das nachfolgende Ersatzmitglied die ordentliche Mitgliedschaft ablehnt, kann es dann trotzdem noch als Ersatzmitglied weitermachen ? Wenn nein, kann mir jemand die entsprechende gesetzliche Grundlage nennen ?

Vielen Dank für Eure Bemühungen.