Erstellt am 05.03.2007 um 09:10 Uhr von Mona-Lisa
@stecker,
sag mal kurz, was bei dir ein "WW" ist.... :-))
Erstellt am 05.03.2007 um 09:14 Uhr von stecker
Sorry Lisa, Verbesserungs-Vorschlagswesen
Kann mir jemand sage wie ich direkt antworten kann? oder muß ich immer wieder Nick usw angeben?
Danke Stecker
Erstellt am 05.03.2007 um 09:26 Uhr von Lotte
Stecker,
eine EBRM kann nur in einem Ausschuss mitarbeiten, wenn es dauerhaft nachrückt. Eine Möglichkeit besteht darin, das EBRM als Sachverständigen hinzuzuziehen.
Erstellt am 05.03.2007 um 09:31 Uhr von stecker
Danke Lotte, dann wird dieses Ersatzmitglied sofort als Sachverständige hinzugezogen.
Danke und schönen Tag,
Stecker
Erstellt am 05.03.2007 um 09:41 Uhr von Fayence
Lotte,
sorry, ich sehe da ein gewissen Problem!
Fitting, §80, RN 82
Die Gestellungspflicht des AGs setzt voraus, dass die Hinzuziehung eines sachkundigen AN zur ordnungsgemässen Erfüllung der BR-Aufgaben erforderlich ist...
Dabei bestimmt der konkrete Informationsbedarf des BR darüber, welche Anforderungen an die Sachkunde des angeforderten AN zu stellen sind...
Und im Zusammenhang mit dem Ausschuss "VVW" fällt es mir äusserst schwer, eine vermutlich auf Dauer angedachte Mitarbeit dieses Ersatzmitgliedes gegenüber dem AG begründen zu können.
Alternative: Arbeitsgruppe, welche ich aber auch nicht für so ganz glücklich halte!
Erstellt am 05.03.2007 um 09:42 Uhr von Lotte
Stecker,
vergesst nicht, das mit dem AG zu vereinbaren. Frage ist, ob er sich darauf einlässt...
Ansonsten hättet Ihr noch die Möglichkeit des § 28a des BetrVG
Erstellt am 05.03.2007 um 09:43 Uhr von Lotte
Fayence,
Du warst schneller ;-)
Erstellt am 05.03.2007 um 11:58 Uhr von stecker
Danke Euch, ich sehe wir werden einen Weg finden.
Stecker
Erstellt am 05.03.2007 um 12:32 Uhr von w-j-l
Fayence,
ich hatte auch schon eine entsprechende Antwort formuliert, aber dann nicht gespeichert, das strecker ja ausdrücklich von einer speziellen Aufgabe gesprochen hatte.
Soweit dieses Ersatzmitglied spezielle Kenntnisse hat, den BR bei der Einführung von (bei uns heißt es BVW) V V W zu unterstützen, dann kann das Hinzuziehen gerechtfertigt sein.
Erstellt am 05.03.2007 um 16:04 Uhr von edelweis
@stecker
Ich nehme mal an, dass der von Dir angesprochene Ausschuss das Instrument ist, dass später auch bei der Bewertung von Vorschlägen mitarbeitet. Der Ausschuss ist dann, so wie ich das BVW kenne, kein Ausschuss des BR. Bei uns nennt sich das Kommission und diese besteht aus unterschiedlichen Vertreter der GF und anderer MA( ist auch 1 Ersatzmitglied dabei), bei deren Beauftragung der BR sich mit der GF abgestimmt hat hat. Diese Abstimmung lässt sich von § 87(12)BetrVG ableiten. Außerdem sollte unbedingt eine BV abgeschlossen werden(hier kann man die aktuelle Zusammensetzung der Gruppe mit hineinbringen).
Erstellt am 06.03.2007 um 07:29 Uhr von stecker
Danke Edelweiß,
es wurde eine BV abgeschlossen und dort ist auch enthalten dass in der Kommision auch BR-Mitglieder vertreten sein sollen, meine Frage war nach dem Ersatzmitglied.
Stecker
Erstellt am 06.03.2007 um 08:00 Uhr von Fayence
stecker,
dann erübrigen sich Eure Gedanken doch erst Recht; ein Ersatzmitglied ist nunmal kein BRM!! Es wäre nett gewesen, wenn Du die letzte Info schon zu Anfang gegeben hättest. :-)
Erstellt am 06.03.2007 um 08:44 Uhr von stecker
Hallo Fayence,
meine Frage bezog sich von Anfang auf das Ersatzmitglied, oder habe ich mich falsch ausgedrückt?
Ersatzmitglied kein BR-Mitglied? dass habe ich bis jetzt auch anders gesehen, wenn ein Ersatzmitglied als Ersatz an regelmäßigen BR-Sitzungen teilnimmt hat dieses Mitglied gleiche Rechte und Pflichten wie ein BR-Mitglied, liege ich da falsch?
Stecker