Erstellt am 06.11.2006 um 07:55 Uhr von Werner
Hallo Nenyah,
euer Beschluß ist nicht rechtens!!
Es ist auch bei kurzfristiger Verhinderung immer ein Ersatz zu laden.
Das Ersatzmitglied wird automatisch zum ordentlichen Mitglied bei Verhinderung eines BR sobald es BR-Arbeit leistet.
Erstellt am 06.11.2006 um 07:57 Uhr von tamirasun
Guten morgen...
wie kann man den sowas beschliessen? Das frage ich mich gerade.
Laut BetrVG ist der Betriebsrat verpflichtet ein Ersatzmitglied zu laden. Dieses Mitglied ist dann vollwertiges Mitglied im BR, für die Zeit in der das andere Mitglied ausfällt. Hat also genau die selben Ansprüche.
Gab es bestimmte Gründe, daß Ihr Schulungen verhindern wolltet?
Auch im Monatsgespräch hat dieses Ersatzmitglied dann Anspruch da zu sein.
Es ist ja kein minderwertiges Mitglied. Oder welche Begründung habt ihr dafür? Würde mich wirklich einfach mal interessieren...
Ich denke ja, Euer Beschluss ist nicht in Ordnung, da das BetrVG dies auch regelt.
Aus diesem Grund wäre es schon gut, Euer Ersatzmitglied vielleicht intern in die Arbeit einzuführen und es auf jeden Fall zu jedweder Sitzung und Gesprächen die mit dem ganzen BR durchgeführt werden,einzuladen.
Eine Schulung solltet ihr abwägen, wenn es absehbar ist, daß dieser Kollege immer wieder einspringen werden muß ( außerhalb dieser anstehenden 3 Monate) würde ich ihn auf jeden Fall schicken...
LG
Erstellt am 06.11.2006 um 08:44 Uhr von Frank B.
Guten Morgen,
beim ersten lesen bin ich spontan auch der Meinung meiner Vorschreiber gewesen. Ich denke aber mit "BL/BR - Sitzungen" ist das Monatsgespräch gemeint und da muss nicht mal der gesamte BR teilnehmen.
Mit den Schulungen ist das so ´ne Sache, normaler weise ist es schon richtig, dass an Schulungen nach §37 Abs.6 BetrVG nur ordentliche Mitglieder teilnehmen. Wieso sollte aber ein "Ersatzmitglied" wenn abzusehen ist, das es längere Zeit nachrückt, nicht auch geschult werden?
Mal ´ne provokante Frage, habt ihr irgendwelche Deals mit dem AG, das ihr eure eigene Arbeit so einschränkt?
Erstellt am 06.11.2006 um 09:28 Uhr von tamirasun
@ Frank, ich sehe das genau wie Du... Natürlich muß nicht der komplette BR am Monatsgespräch teilnehmen, aber trotzdem hat das Ersatzmitglied doch ein Recht darauf..*lächel*, kann nicht ausgeschlossen werden,...
Und ja, Ersatzmitglieder sollte man unter diesem Aspekt auf jeden Fall schulen. Machen wir hier auch so, aber ich denke die Kollegen werden in eine Zwickmühle kommen.
Schließe mich Deiner Frage aber definitiv an. Würde mich sehr interessieren, wie es zu einem solchen Beschluss kommt...
LG
Erstellt am 06.11.2006 um 15:29 Uhr von Nenyah
Hallo, erst mal dankeschön für Eure Antworten und natürlich werden auch bei uns regelmäßig, wenn nötig die Ersatzmitglieder geladen.
Da unsere Ersatzmitglieder jedoch nicht allzu häufig in Erscheinung treten müssen und dadurch nur bedingt mit einbezogen sind, kam man zu dem Entschluss wie ich ihn oben geschildert habe. Und das hat weniger etwas mit einem Deal mit der BL sondern mit einem fleißigen BR zu tun, der versucht nicht allzu häufig mit Abwesenheit zu glänzen :-)
Erstellt am 06.11.2006 um 16:07 Uhr von peters
Ersatzmitglieder, die keine Schulung bekommen und denen man wichtige Informationen vorenthält (wie z.B. beim Monatsgespräch) können ihrer Aufgabe nicht gerecht werden, wenn sie dann mal bei einer Sitzung sind.
Wie sollen sie sich verhalten bei einer Abstimmung, zu der sie nicht die notwendigen Hintergrundinfos haben? Nur als Stimmvieh, den Arm heben, wenn's der Nebenmann auch tut?
Das wäre dann wirklich vergeudete Zeit, die sie sinnvoller bei ihrer regulären Arbeit verbringen könnten.
Erstellt am 06.11.2006 um 16:39 Uhr von Mona-Lisa
@Nenyah,
den Beschluss keine Ersatzmitglieder auf Schulungen zu schicken, könnt ihr in der Pfeife rauchen!
das Problem wird nur sein, dass bei euch ein Ersatzmitglied, so wie du sagst recht selten benötigt wird.
@tamirasun,
"Aus diesem Grund wäre es schon gut, Euer Ersatzmitglied.....auf jeden Fall zu jedweder Sitzung und Gesprächen die mit dem ganzen BR durchgeführt werden,einzuladen"
Geht sowieso nicht, die Nichtöffentlichkeit wäre dann nicht mehr gegeben!
Erstellt am 06.11.2006 um 17:22 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Der Witz daran ist ja, dass der BR eine Schulungsteilnahme bereits durch einen fehlenden Beschluss ablehnen kann.
@Nenyah
So ganz "knusper" erscheint mir Euer Beschluss von damals allerdings auch nicht. Dann hätte ich lieber KEINEN Beschluss gefasst.