Dass ein @blackjack dieses nicht so einfach hinnehmen wird, war mir vorher klar. Ist ja auch nicht verkehrt.
Ich vermute jetzt einmal, dass Du dich hier auf das Urteil des LAG Hamm, Beschluss v. 23.10.2009, TaBV 39/09 beziehst, was wohl auch Fitting zu einer entsprechenden Aussage veranlasst hat. Hier wird aber so einiges übersehen, was durchaus auch eine andere Sichtweise begründen kann. Dazu aber später.
Eines erst mal vorab.
Ich erlebe leider immer wieder, dass Gesetzte und die dort stehenden Paragrafen, oft nur nach dem Wortlaut des geschriebenem Textes ausgelegt wird. Wäre dies der Fall, könnten wir uns Kommentare hierzu ja eigentlich schenken.
Da dem Gottseidank nicht so ist und auf das inhaltlich Gewollte abzustellen ist, bekommen auch Kommentare ihre Daseinsberechtigung.
So ist der 104er nicht nur beschränkt auf eine Entfernung oder Versetzung anzuwenden, sondern kommt bereits bei allen Punkten zur Anwendung, an deren Ende dann ohne vorherige Änderungsversuche, nur noch eine dieser Optionen bliebe. Schon die Differenzierung zw. einer grundsätzlichen Entfernung und der Versetzung sagt aus, dass es hier auch unterschiedliche Möglichkeiten gibt, die jede für sich eine gänzlich andere Entstehungsgeschichte haben kann.
Da § 80 BetrVG für sich alleinstehend ja noch keine Rechtsgrundlage darstellt, sondern nur ein Antragsrecht beinhaltet, wäre bei allen Handlungen, die dann zu einem der beiden Optionen nach § 104 führt, ein BR erst dann im Boot, wenn es um die letzte Handlung selbst geht. Dem ist gottseidank nicht so. Der hier geschilderte Fall, der ja nicht auf eine Entfernung oder Versetzung abstellt, sondern nur eine Rüge fordert, gehört auf jeden Fall in den 104er. Ob hier auch LA dazugehören, ist dann eine spezielle Frage. Zumindest nach meiner Rechtsauffassung gehören sie dazu. Näheres hierzu nachstehend.
Jetzt aber zum besagten Urteil.
Diesem vermag ich nicht so recht folgen. Zumal das BAG hier auch einige andere Grundsätze aufgestellt hat, und auch der Gesetzgeber hier mit der Novellierung des BetrVG im Jahr 2001 besonders betont, dass der BR zur Sicherung des Betriebsfriedens rassistischer Betätigung entgegen zu treten hat. Da es nur eine menschliche "Rasse" gibt, meint der Begriff die Behauptung der Existenz unterschiedlicher "Rassen". Selbstverständlich gilt das ebenso bezüglich der Verherrlichung von Gewalt und Krieg und jeder sonstigen menschenverachtenden Tendenz.
Auch die sexuelle Belästigung von Frauen ist durch die diversen Handlungsaufträge zur "tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen" verstärkt Alltagsaufgabe des BR.
Die Bestimmung bezieht sich auf alle in den Betriebsablauf eingegliederten Beschäftigten, auf alle AN und die LA. Sie bezieht sich auf Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter, die in den Betrieb eingegliedert sind, ebenso auf Kleinunternehmer und Fremdfirmenarbeiter, die schließlich gemäß § 7 Abs. 2 BetrVG neu auch wahlberechtigt sind.
Diese Auffassung wird gestützt durch ein bereits genanntes Urteil des BAG, nach dem § 99 BetrVG nicht nur auf die Einstellung von AN, sondern auch auf die Eingliederung aller Personen in den Betriebsablauf anzuwenden ist.
Ebenfalls entspricht diese Auffassung dem Anwendungsbereich des AGG. Nachdem sanktionierte Verhaltensweisen teilweise deckungsgleich sind, ergibt sich der betroffene Personenkreis zwangsläufig.
Würde man jetzt Fitting folgen, das sich wohl auf dieses Urteil bezieht, dann könnte der BR zwar den AG zwecks Einhaltung der Grundsätze des § 75 BetrVG gerichtlich anhalten lassen, gegen alle AN über den § 104 BetrVG vorzugehen, aber die einzige Gruppe im Betrieb, die nicht über rechtliche Sanktionen zur Einhaltung der Grundsätze des § 75 BetrVG und AGG gezwungen werden könnte, wären dann die LA. Der § 23 BetrVG kann hier dann auch nicht weiterhelfen.
Mit diesem Urteil kann und werde ich mich auch niemals anfreunden. Von daher lehne ich auch die Argumentation von Fitting hierzu ab.
Aber diese Geschichte passt ganz gut. Da ich übernächste Woche ca. fünf Tage mit Hessischen LAG Richtern und Anwälten verbringe, werde ich dieses Thema dort einmal zur Diskussion stellen. Da bin ich echt gespannt, was diese hierzu zu sagen haben.
@Pickel
Ja du hast recht. Es gibt Kreaturen, welcher Rasse sie jetzt angehören lassen wir jetzt besser, da bekommt man zwangsläufig Pickel.