Wenn ein leitender Angestellter einen Mitarbeiter tätlich angreift (den Dienstpullover herunterreißt) und der Mitarbeiter Angst hat zum Geschäftsführer zu gehen wegen konsequenzen durch die "Macht" des leitenden Angestellten.

Inwieweit ist da der Betriebsrat in der Pflicht dafür zu sorgen das der leitende Angestellte seine Rüge bekommt bzw. der Geschäftsführer informiert wird.

Bei dem Vorfall waren mehrere Kollegen dabei und dementsprechend ist die Belegschaft auch empört.

Der Mitarbeiter traut sich auch nicht eine Anzeige bei der Polizei zu machen.