Hallo Leute, bei uns ist die "Heiße Phase" angebrochen. Auf unserer Wählerliste stehen alle Mitarbeiter, außer der GF.
Nun kommen, in Serie, Einsprüche mit dem gleichen Wortlaut: In der Wählerliste stehen Koordinationsleiter (KL), die leitende Angestellte sind, sonst nichts. Nach Auffassung des WV ist keiner der KL ein leitender Angestellter. Wir werden die Einsprüche zurückweisen, mit der Begründung, dass durch einen Titel allein keine Zuordnung nach § 5 Abs. 3 Betr. VG möglich ist. Wie seht Ihr das?