Erstellt am 24.01.2018 um 16:26 Uhr von Pickel
Wie sollen wir das sehen? Niemand kennt hier die Aufgaben der Koordinationsleiter
Erstellt am 24.01.2018 um 16:33 Uhr von Walter QC
Die Aufgaben sind bekannt. Im Prinzip ein Abteilungsleiter, der nach Ansicht des WV aber kein einziges Kriterium eines leitenden Angestellten erfüllt.
Erstellt am 24.01.2018 um 17:11 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber hat Euch ja hoffentlich alle zur Aufstellung der Wählerliste notwendigen Auskünfte erteilt?
Wenn Ihr sorgfältig gearbeitet habt, dann schaut Ihr Euch die Einsprüche an, führt Euch die dort aufgeführten Argumente zu Gemüte, überlegt ob mit diesen Argumenten sich etwas an Eurer Einschätzung ändert und fasst einen Beschluss.
Wenn die Einsprüche nur lauten "In der Wählerliste stehen Koordinationsleiter (KL), die leitende Angestellte sind.", ohne weitere Begründung, dann ist es meines Erachtens richtig, diese Einsprüch ebenso lapidar als "unbegründet" zurückzuweisen.
Hier sollte sich ein WV nicht irre machen lassen.