Erstellt am 18.06.2014 um 15:59 Uhr von Pjöööng
Man ist ab dem Moment freigestellt, wo der Arbeitgeber einen freistellt. Sofern der Arbeitgeber einen nicht explizit freistellt, geschieht dies per Gesetz mit Vertsreichen der zweiwöchigen Frist für die Anrufung der Einigungsstelle.
Wenn man freigestellt ist, so ist man nicht mehr verpflichtet, den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Ob man seine Aufgaben noch vernünftig übergibt, oder nicht ist eher eine Stilfrage.
Bei einer Teilfreistellung ist es natürlich auch sinnvoll, sich mit dem Arbeitgeber über die zeitliche Lage der Teilfreistellung zu einigen. Bei dieser Einigung sind die gegenseitigen Interessen zu beachten. So ist es z.B. nicht unvorstellbar, dass der Arbeitgeber die Anwesenheit seiner "Fachkraft für Rohkoststeuerung und -distribution" zwischen 11:00 und 13:00 erwartet.
Erstellt am 18.06.2014 um 16:04 Uhr von Fragenmann
Ich bin dann also in 25% meiner Zeit weisungsgebunden und in den anderen 75% vogelfrei?
Naja ich arbeite im IT Supportbereich, da ist es immer gleichschlecht weg zu sein. Stoßzeiten gibt es nicht um am ehesten kann man in den frühen Morgenstunden was bewegen.
Aber generell, wenn ich mal einen Tag voll in der IT sitze kann ich mir den mit BR Arbeit in der Woche drauf zurück holen ja?
Sollte man da "Buch" drüber führen wann man BR und wann MA Arbeiten macht?
Vielen Dank für die Antwort !
Erstellt am 18.06.2014 um 16:09 Uhr von Pjöööng
Duden: vogelfrei - Adjektiv - im Zustand völliger Rechts- und Schutzlosigkeit; rechtlos und geächtet
Es schadet nichts, die Erfülung des Arbeitsvertrages nachweisen zu können.
Besteht seitens des Arbeitgebers der Wunsch, dass die zeitliche Lage der Teilfreistellung generell oder im Einzelfall geändert wird, so wird man über den Ausgleich sprechen müssen.
Erstellt am 18.06.2014 um 16:16 Uhr von Fragenmann
Das Wort Vogelfrei hab ich von unserem Ex-Vorsitzenden übernommen...
Der Begriff ist mir klar seit Martin Luther ;)
Erstellt am 18.06.2014 um 18:30 Uhr von gironimo
Ich sage es immer und wieder. Aus meiner Sicht macht es keinerlei Sinn, sich 75 % freistellen zulassen. Hast Du Befürchtungen wegen Deiner bisherigen Tätigkeit nicht auf dem laufenden zu bleiben?
Dann würde Dir sicherlich der § 38 Abs. 4 BetrVG weiterhelfen.
Aber wenn schon 75% macht es nur Sinn, sich auf bestimmte Zeiten festzulegen.
>Aber generell, wenn ich mal einen Tag voll in der IT sitze kann ich mir den mit BR Arbeit in der Woche drauf zurück holen ja?<
Jede Wette, dass das nicht funktioniert. Denke daran, BR-Arbeit hat den Vorrang und Du bist freigestellt, um für den BR zu arbeiten und nicht Dich von der arbeitsvertraglichen Arbeit abdrängen zu lassen.
Erstellt am 18.06.2014 um 18:36 Uhr von Fragenmann
Ich finde auch das es keinen Sinn macht aber mein stellv. Wollte unbedingt auch ein Stück Freistellung und der BR hat jetzt nunmal so entschieden.
Da kann ich ja jetzt nicht einfach gegen gehen.
Ich denke eher das ich in drei Monaten "merke" das das nicht reicht und wir dann 1,25 Freistellungen machen ( ich voll )
Bei 350 angestellten auf 10 Standorte verteilt sollte das legitim sein.