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Freistellung GBR - ab wann werde ich freigestellt als GBR ?

N
Noku
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , ich bin seit kurzem GBR Vors. Wie sind die rechtlichen Grundlagen für eine Teilfreistellung oder Komplettfreistellung.

Die Wirkungsgröße sind drei verschieden regional liegende Verkaufhäuser mit cc gesamt 600 Beschäftigten. MFG

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Community-Antworten (3)

B
BRMitte

10.11.2005 um 14:41 Uhr

Hallo Laut Gestzt MIN. 2 aber auf grund der Ausdehnung eures Betriebes? Könnt ihr bestimmt 3 bekommen?

Oder sieht das jemand anders?

Gruss BR Mitte

V
viktor

10.11.2005 um 14:42 Uhr

Für den GBR gibt es keine generelle Freistellungsregel. Hier gilt lediglich der Anspruch von der Tätigkeit freigestellt zu werden, sofern dies für die Arbeit des GBR erforderlich ist.

R
Rotzlöffel

11.11.2005 um 11:52 Uhr

Der § 38 BetrVG gilt nicht für den GBR - daher kein genereller Freistellungsanspruch. Hier könnte eine freiwillige Vereinbarung mit dem AG getroffen werden. Ansonsten gilt natürlich der Freistellungsanspruch gemäß § 37 BetrVG, der in größeren Betrieben faktisch zur völligen Freistellung führen kann. (Text ursprünglich auch von Viktor)

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