Freistellung GBR - ab wann werde ich freigestellt als GBR ?
Hallo , ich bin seit kurzem GBR Vors. Wie sind die rechtlichen Grundlagen für eine Teilfreistellung oder Komplettfreistellung.
Die Wirkungsgröße sind drei verschieden regional liegende Verkaufhäuser mit cc gesamt 600 Beschäftigten. MFG
Community-Antworten (3)
10.11.2005 um 14:41 Uhr
Hallo Laut Gestzt MIN. 2 aber auf grund der Ausdehnung eures Betriebes? Könnt ihr bestimmt 3 bekommen?
Oder sieht das jemand anders?
Gruss BR Mitte
10.11.2005 um 14:42 Uhr
Für den GBR gibt es keine generelle Freistellungsregel. Hier gilt lediglich der Anspruch von der Tätigkeit freigestellt zu werden, sofern dies für die Arbeit des GBR erforderlich ist.
11.11.2005 um 11:52 Uhr
Der § 38 BetrVG gilt nicht für den GBR - daher kein genereller Freistellungsanspruch. Hier könnte eine freiwillige Vereinbarung mit dem AG getroffen werden. Ansonsten gilt natürlich der Freistellungsanspruch gemäß § 37 BetrVG, der in größeren Betrieben faktisch zur völligen Freistellung führen kann. (Text ursprünglich auch von Viktor)
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