Erstellt am 13.05.2008 um 19:56 Uhr von ines
Ich glaube zu wissen,wenn im Betrieb mehr als 500 beschäftigte sind.ines
Erstellt am 13.05.2008 um 20:02 Uhr von Mona-Lisa
@ines,
knapp vorbei ist auch daneben.... :-))
@dan,
wenn ihr mehr als 200 Kollegen seid, habt ihr Anspruch auf ein freigestelltes Betriebratsmitglied (§ 38 BetrVG)
Aber extra einstellen braucht ihr ihn nicht, den wählt das Gremium aus seiner Mitte. ;-))
Erstellt am 14.05.2008 um 10:00 Uhr von Gerhard
Ihr seid leider beide falsch.
Lt.ArbVG steht ab 150 MA eine Freistellung eines BR Mitgliedes zu
Erstellt am 14.05.2008 um 10:05 Uhr von DocPille
Oups,wo steht denn das genau??
Erstellt am 14.05.2008 um 10:15 Uhr von galaxy
@Gerhard
was meinst du mit "ArbVG"? Mir ist die Abkürzung nicht bekannt und ich sehe es wie Mona-Lisa (§38 BetrVG....)
Erstellt am 14.05.2008 um 10:25 Uhr von DocPille
@all
Ich habe es gefunden,der liebe Gerhard ist in Österreich gelandet