W.A.F. LogoSeminare

Ab wann nicht mehr beschlußfähig?

HK
Hubert Ka
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betriebsrat ist momentan eine großer Rücktritt von Betriebsratsmitgliedern. Es sind nur noch 2 Ersatzmitglieder vorhanden. Frage: ab wievielen Mitgliedern ist ein Betriebsrat der 9 Mitglider hat nicht mehr Beschlußfähig?

6.80106

Community-Antworten (6)

B
Biggy

27.03.2009 um 13:33 Uhr

Was meinst du mit beschlussfähig? Beschlussfähig seid ihr immer wenn mindestens 5 Mitglieder von 9 bei der Sitzung anwesend sind. Würden aber noch mehr aus dem BR austreten, müsstet ihr umgehend Neuwahlen einleiten sobald das neunte BRM austreten würde. Ka wir haben überhaupt keine Ersatzmitglieder und sind deshalb trotzdem beschlussfähig. Bis ein neuer BR gewählt wäre müsst ihr die BRA weiterführen.

HK
Hubert Ka

27.03.2009 um 14:35 Uhr

Das heißt doch aber, dass ihr den Urlaub und eure Seminare so planen müßt, dass ihr immer zu fünft da seid. Was wäre, wenn ihr nur noch zu viert sein würdet und ihr eine Kündigung auf den Tisch bekommt die bearbeitet werden muss?

B
Biggy

27.03.2009 um 15:04 Uhr

Richtig auch ein BR sollte organisiert arbeiten. Es bleibt uns keine andere Wahl, denn Ersatzmitglieder kann man sich ja nicht herzaubern. Dann wären wir nicht mehr beschussfähig, aber bei uns sind es nur 4 die da sein müssen da wir ein 7 BR sind. Ist auch schon mal vorgekommen,da zum Urlaub auch noch Krankheitsfälle kamen. Zum Glück haben wir engagierte BRM die in diesem Fall in ihrem Urlaub zur Sitzung gekommen sind. Aber mal eine Gegenfrage, was ist los bei euch im BR weil so viele wie du sagst von ihrem Amt zurück treten.

HK
Hubert Ka

27.03.2009 um 15:44 Uhr

Bei uns im Betriebsrat sind einige BR Mitglieder nicht so erwünscht. Da gibtes eine Gruppe die meint sie müsste alles alleine machen ( Betriebsausschuss mit 5 Mitgliedern). Die anderen Mitglieder erfahren es erst hinterher, wenn dann im Bertiebssauschuss schon alles entschieden wurde, das finden wir halt alle nicht ok. Da wir aber dagegen nichts tun können, da es eine Betriebsordnung des Betriebsrates gibt, wo drin steht, dass über bestimmte Themen der BA alleine entscheiden kann. Um diesem entgegen zu wirken wollen wir durch die rücktritte Neuwahlen erreichen.

P
Peanuts

28.03.2009 um 21:01 Uhr

"Das heißt doch aber, dass ihr den Urlaub und eure Seminare so planen müßt, dass ihr immer zu fünft da seid."

Unsinn.

"Was wäre, wenn ihr nur noch zu viert sein würdet und ihr eine Kündigung auf den Tisch bekommt die bearbeitet werden muss?"

Dann wird eine Sitzung einberufen und die Anhörung von den 4 BRM bearbeitet. Der Beschluss wäre übrigens rechtmäßig.

"Da gibtes eine Gruppe die meint sie müsste alles alleine machen ( Betriebsausschuss mit 5 Mitgliedern)."

Der BA kann überhaupt keine alleinigen Entscheidungen bzw. Beschlüsse fällen. Es sei denn, es wurde ein ordnungsgemäßer Beschluss gefasst, aus welchen hervor geht, welche Entscheidungen dem BA zur alleinigen Erledigung übertragen wurden.

"Da wir aber dagegen nichts tun können, da es eine Betriebsordnung des Betriebsrates gibt, wo drin steht, dass über bestimmte Themen der BA alleine entscheiden kann. "

Ein BR kann seine "Geschäftsordnung" jederzeit per Beschluss ändern.

"Um diesem entgegen zu wirken wollen wir durch die rücktritte Neuwahlen erreichen."

Um vorgenanntes Ziel zu erreichen, ist dieser Schritt so unnötig wie ein Kropf. Man sollte als BRM schon noch wissen, was im BetrVG steht und wie man von seinen Rechten Gebrauch machen kann. Ich empfehle vor allem das Studium einer Kommentierung zu den §§ 27, 28, 36.

"Frage: ab wievielen Mitgliedern ist ein Betriebsrat der 9 Mitglider hat nicht mehr Beschlußfähig?"

Tja, wenn noch weitere BRM ihr Ehrenamt niederlegen und es bliebe nur noch 1 BRM übrig, könnte auch dieses 1 BRM noch rechtmäßige Beschlüsse fassen... soviel dazu!

B
Biggy

29.03.2009 um 21:01 Uhr

Tja peanuts aber nur solang wie kein neuer BR gewählt ist, denn sinkt die Anzahl der BRM under die vorgegeben Zahl müssen Neuwahlen eingeleitet werden. Ansonsten habe ich gelernt, dass: Wirksame Betriebsratsbeschlüsse können nur gefasst werden, wenn die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Dazu müssen mindestens die Hälfte aller Betriebsratsmitglieder anwesend sein und an der Beschlussfassung auch teilnehmen.

Ihre Antwort