Erstellt am 04.12.2019 um 15:41 Uhr von celestro
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-38-freistellungen-37-aenderung-der-freistellung-abberufung_idesk_PI42323_HI2000588.html
Rz. 21 und nein, es gibt dabei keine Fristen ;-)))
Erstellt am 04.12.2019 um 17:38 Uhr von Kleine Hexe
Danke Celestro,
Ich wollte wissen ob wir den freigestellten z.b auch am 20.02 wählen können und ihn dann zum 30.04 installieren. So eine Art Vorratsbeschluss?
Viele Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 04.12.2019 um 20:51 Uhr von nicoline
Kleine Hexe
*Ich wollte wissen ob wir den freigestellten z.b auch am 20.02 wählen können und ihn dann zum 30.04 installieren. So eine Art Vorratsbeschluss?*
Da gehen hier, wenn ich es richtig erinnere, die Auffassungen auseinander. Ich bin der Auffassung, dass das möglich ist.
Erstellt am 04.12.2019 um 21:21 Uhr von Kleine Hexe
Hallo Nicoline,
es gab eine Mehrheitswahl (auch Personenwahl genannt). Es gab zur Wahl der Freigestellten Wahlvorschläge aber keine Liste. Das würden wir als BR auch so wieder machen. Würde halt gerne wissen ob es zu einem Früherem Zeitpunkt möglich ist im BR einen Beschluss zu fassen der die Nachfolge des auscheidenden Freigestellten frühzeitig regelt.
Viele Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 04.12.2019 um 23:33 Uhr von nicoline
Kleine Hexe,
ich glaub ich brauche eine neue Brille, hab mich schon wieder verlesen, aber ich bleibe dabei, es ist möglich die Freistellhng früher zu wählen. Nur die Beratung mit dem AG nicht vergessen.
Erstellt am 05.12.2019 um 08:23 Uhr von UdoWoe
Warum solltet ihr nicht schon in Diskussion im BR und dann auch mit dem AG über die Freistellung gehen. Meiner Ansicht nach steht dem nichts im Wege.
Sicher könnt ihr auch schon im Voraus die Wahl des freizustellenden BR-Mitgliedes machen. Diskussionen laufen ja schon immer länger im Voraus. Da ihr genau wisst, wann der alte Kollege in Rente geht, könnt ihr auch im Vorfeld schon dessen Nachfolger bestimmen (Absprache mit dem AG nicht vergessen).
Zumal eine vernünftige Übergabe immer von Vorteil ist.
Erstellt am 05.12.2019 um 09:38 Uhr von celestro
sehe zwar überhaupt keinen Sinn darin, einen Beschluss für Wochen im Voraus zu machen. Aber auch keinen Grund, wieso das nicht gehen sollte.
Erstellt am 05.12.2019 um 10:06 Uhr von moreno
Na hier sehe ich schon einen guten Grund umso schneller die Freistellung fest steht, umso besser kann auch die Nachbesetzung der Stelle geplant werden.