Hallo,

zum 30.04.2020 geht ein Freigestelltes BR- Mitglied in Rente. Die BR- Wahl wurde in Mehrheitswahl durchgeführt. Meine Frage geht dahin ob wir die Nachwahl schon 2 Monate früher aber zum 30.04 beschließen könnten. Gibt es Fristen z.b 2 Wochen vorher etc. Ich finde leider nichts. §38 BetrVG findet Anwendung.

Viele Grüße

Kleine Hexe