Nachbesetzung Freigestelltes Betriebsratsmitglied / Frist
Hallo,
zum 30.04.2020 geht ein Freigestelltes BR- Mitglied in Rente. Die BR- Wahl wurde in Mehrheitswahl durchgeführt. Meine Frage geht dahin ob wir die Nachwahl schon 2 Monate früher aber zum 30.04 beschließen könnten. Gibt es Fristen z.b 2 Wochen vorher etc. Ich finde leider nichts. §38 BetrVG findet Anwendung.
Viele Grüße
Kleine Hexe
Community-Antworten (8)
04.12.2019 um 16:41 Uhr
Rz. 21 und nein, es gibt dabei keine Fristen ;-)))
04.12.2019 um 18:38 Uhr
Danke Celestro, Ich wollte wissen ob wir den freigestellten z.b auch am 20.02 wählen können und ihn dann zum 30.04 installieren. So eine Art Vorratsbeschluss?
Viele Grüße Kleine Hexe
04.12.2019 um 21:51 Uhr
Kleine Hexe Ich wollte wissen ob wir den freigestellten z.b auch am 20.02 wählen können und ihn dann zum 30.04 installieren. So eine Art Vorratsbeschluss? Da gehen hier, wenn ich es richtig erinnere, die Auffassungen auseinander. Ich bin der Auffassung, dass das möglich ist.
04.12.2019 um 22:21 Uhr
Hallo Nicoline, es gab eine Mehrheitswahl (auch Personenwahl genannt). Es gab zur Wahl der Freigestellten Wahlvorschläge aber keine Liste. Das würden wir als BR auch so wieder machen. Würde halt gerne wissen ob es zu einem Früherem Zeitpunkt möglich ist im BR einen Beschluss zu fassen der die Nachfolge des auscheidenden Freigestellten frühzeitig regelt. Viele Grüße
Kleine Hexe
05.12.2019 um 00:33 Uhr
Kleine Hexe, ich glaub ich brauche eine neue Brille, hab mich schon wieder verlesen, aber ich bleibe dabei, es ist möglich die Freistellhng früher zu wählen. Nur die Beratung mit dem AG nicht vergessen.
05.12.2019 um 09:23 Uhr
Warum solltet ihr nicht schon in Diskussion im BR und dann auch mit dem AG über die Freistellung gehen. Meiner Ansicht nach steht dem nichts im Wege. Sicher könnt ihr auch schon im Voraus die Wahl des freizustellenden BR-Mitgliedes machen. Diskussionen laufen ja schon immer länger im Voraus. Da ihr genau wisst, wann der alte Kollege in Rente geht, könnt ihr auch im Vorfeld schon dessen Nachfolger bestimmen (Absprache mit dem AG nicht vergessen). Zumal eine vernünftige Übergabe immer von Vorteil ist.
05.12.2019 um 10:38 Uhr
sehe zwar überhaupt keinen Sinn darin, einen Beschluss für Wochen im Voraus zu machen. Aber auch keinen Grund, wieso das nicht gehen sollte.
05.12.2019 um 11:06 Uhr
Na hier sehe ich schon einen guten Grund umso schneller die Freistellung fest steht, umso besser kann auch die Nachbesetzung der Stelle geplant werden.
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