Erstellt am 04.06.2014 um 09:48 Uhr von Kölner
Gar keine.
Das Angebot des AG ist vollkommen korrekt und entspricht den üblichen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen
Erstellt am 04.06.2014 um 10:32 Uhr von Malbec
Das kann man auch durchaus anders sehen.
Ob BR-Arbeit auch als Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes anzusehen ist, ist bisher wohl noch nicht vom BAG entschieden worden.
(s. Artikel in der AIB Heft 11 2012, S. 657 ff).
Demnach müssten die 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden.
Erstellt am 04.06.2014 um 10:48 Uhr von Kulum
"Demnach müssten die 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden."
Zum Einen würde ich davon nicht ausgehen (Gerichte haben auch schon 6h und weniger als ausreichende Erholung vor der BR-Sitzung gehalten), zum Anderen bringt den BRM die Einhaltung der Ruhezeit auch nicht den erhofften Stundenausgleich!
Erstellt am 04.06.2014 um 12:52 Uhr von gironimo
Ich würde in dieser Frage einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des BR beauftragen.
Erstellt am 04.06.2014 um 13:07 Uhr von wwschilla
Hallo,
Vorschlag, falls es den Arbeitnehmer genehm ist.
Nachtschicht von 22 bis 6 arbeiten, dann von 6 bis 14 BR und dann die nächste Nachtschicht fernbleiben. Arbeitszeitengesetz gilt nicht für BR Arbeit
Der Arbeitgeber muss die den Freizeitausgleich genehmigen (unbedingt vorher Bescheid geben).
Egal wann die BR Sitzung stattfindet, ausserhalb der Arbeitszeit muss ein Freizeitausgleich erfolgen. Das kann auch bedeuten, dass wenn 4 Std BR Arbeit war, das bei der nächsten Schicht 4 Stunden weniger gearbeitet werden kann/muss.
Ansonsten finde ich das Angebot vorher und nachher nicht zu arbeiten und dafür 7.5 minus völlig ok
mfg wwschilla
Erstellt am 04.06.2014 um 15:59 Uhr von stromm
Wenn ich das Angebot annehmen, baue ich jede Sitzung die auf Nachtschicht fällt 7,5 Stunden minus auf und bekomme die Schicht prozente nicht bezahlt somit entstehen mir ohne eigenem Verschulden finanzielle Nachteile.
Es kann doch nicht sein dass es für Betriebsratsarbeit keine Ruhezeiten gibt ich rede hier von Ganztagssitzungen also 8 Stunden und auf Nacht Schicht sind die Belastungen sowieso enorm.
Erstellt am 04.06.2014 um 19:55 Uhr von polybär
qstromm,
wir haben uns dafür grade gemacht das die kollegen aus der pflege keine Nachtschicht vor der br tätigkeit haben. allerdings reden wir in unser bv (Arbeitszeit) auch von schichten und nicht von tagen.
eine kollegin die regelmässig sonst vor der sitzung nacht hätte. wie soll ein br auch vernüftig funktoinieren wenn er nicht ausgeschalafen ist ? warum macht der ag sich selber so ein stress mit dem br?????????????
Erstellt am 05.06.2014 um 10:37 Uhr von tommygun
Hallo!
In welchem Rhythmus macht ihr denn eure Sitzungen?
Vielleicht lässt sich ja auch anders herum ansetzen.
Bist du der einzigste Schichtarbeiter im Gremium?
Macht doch die Sitzung auf deiner Frühschicht......
Warum dauert eine Sitzung den ganzen Tag?
Ein paar Infos dazu wären schon nicht schlecht......
Ansonsten:
Ich würde die Schicht davor ausfallen lassen, Sitzung und dann am Sitzungstag wieder auf Nachtschicht. (Dieses Vorgehen im Gremium beschließen und dem Arbeitgeber vorlegen)
Die Zulagen müssen auch für den Sitzungstag bezahlt werden, es darf dem BRM kein Nachteil aus der BR-Arbeit heraus entstehen.
Erstellt am 07.06.2014 um 01:31 Uhr von stromm
Wir haben wöchentlich Sitzung.
Der Arbeitgeber zickt überall rum (ASA, Gefährdungsbeurteilung, Urlaubstage, Bezahlung Waschzeiten, macht Kranken Rückkehr Gespräche ohne BR) usw.
Im Moment haben wir keine vertrauensvolle Zusammenarbeit wir haben sehr viele Beschwerden von den Kollegen.