Hallo liebe Kollegen,

bin mal gespannt ob ihr mir helfen könnt. Bin hier absolut neu und auch als Betreibsratsvorsitzender eines 7er Gremiums erst seit ca. 4Wochen aktiv, habe also auch noch keinerlei Fortbildung oder sonstige Vorerfahrung bezüglich Betriebsverfassungsgesetz.

Ein Mitglied meines Gremiums arbeitet regulär in der Nachtschicht. Nun kommt es zuweilen vor dass sie, um an BR Sitzungen teilzunehmen, die tariflich festgelegte Ruhezeit zwischen zwei Schichten nicht einhält (10 Stunden), d.h. sie kommt 6.30 Uhr aus der Nachtschicht und kommt um 13.30Uhr zur Sitzung. Bisher und unter meinem Vorgänger wurde dies so akzeptiert, da auch die betreffende Person im BR damit einverstanden war bzw. es sogar so will da ansonsten erhebliche Abänderungen in ihrem festen wöchentlichen Wechsel von Arbeit und frei vonnöten wären.

Das Problem ist jetzt, das betreffendes BR Mitglied in der Nachtschicht einen neuen Vorgesetzten hat, der absolut Wert darauf legt einen korrekten Dienstplan abzuliefern. Muß jetzt der wöchentliche Schichtwechsel umgeschmissen werden? Ist die tariflich festgelegte Ruhezeit auch für BR-Arbeit bindend?

Grüße,


Coolidge