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11 Stunden Ruhezeit auf für BR-Mitglieder?

TH
Thomas Hädicke
Feb 2024 bearbeitet

Kann der AG den BR "zwingen" den Beginn einer BR-Sitzung so zu legen, dass Mitglieder, welche bis 22 Uhr Spätschicht haben, die 11 Stunden Ruhezeit gem. §5ArbZG einhalten können bzw. müssen? Die Ausübung des Ehrenamtes (BR-Arbeit) ist doch von der zwingenden Einhaltung der 11 Stunden Ruhezeit gem. ArbZG gelockert, oder? Wo steht, dass auch BR-Mitglieder die 11 Stunden Ruhezeit bindend einhalten müssen? Ja ich weiß, sie könnten eher aus der Spätschicht gehen - darum geht es in diesem Moment jedoch nicht. Hat jemand einen Tipp (Gesetzeshinweis, Urteil)?

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

14.02.2024 um 12:57 Uhr

Der AG ist dem BR nicht weisungsbefugt! Der BR legt seine Sitzungstermine selber fest!

K
Kehler

14.02.2024 um 13:21 Uhr

BAG, Urt. v. 18.01.2017 - 7 AZR 224/15 Einem Betriebsratsmitglied steht nach dem täglichen Arbeitszeitende eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zu. Diese Ruhezeit ist auch einzuhalten, wenn der letzten Schichtarbeit eine Betriebsratssitzung folgt. Das hat das BAG entschieden. Arbeitgeber müssen gegenüber Betriebsräten bei verschiedenen Anlässen besonders deren Anspruch auf Freistellung von der Arbeit beachten.

https://www.deubner-recht.de/news/arbeitsrecht/details/artikel/ruhezeiten-fuer-betriebsraete-und-freistellung.html

T
Tagträumer_5

14.02.2024 um 13:24 Uhr

Somit ist die Antwort von Moreno ganz klar widerlegt ... ;-)

K
Kehler

14.02.2024 um 13:30 Uhr

Die Antworten vom Tagträumer kannst du ignorieren, er ist unser Forums TROLL.

R
Rakshazar

14.02.2024 um 13:33 Uhr

Wo ist die Antwort von Moreno widerlegt? Er hat ganz klar Recht, der BR legt seine Sitzungszeiten selber fest, nicht der AG. Der AG hat die betreffenden BR Mitglieder unter Fortzahlung des Gehalts, frei zu stellen. Das heißt, das BR-Mitglied muss die Schicht früher beenden und der AG muss trotzdem zahlen.

*vom Administrator angepasst

T
Tagträumer_5

14.02.2024 um 13:37 Uhr

Bitte den Satz des TE beachten : "Ja ich weiß, sie könnten eher aus der Spätschicht gehen - darum geht es in diesem Moment jedoch nicht."

Folglich hat der AG in dieser Konstellation auf die Ruhezeit von 11h hinzuweisen (Fürsorgepflicht). *vom Administrator angepasst

R
rtjum

14.02.2024 um 13:39 Uhr

"Wo steht, dass auch BR-Mitglieder die 11 Stunden Ruhezeit bindend einhalten müssen?"

Wieso fragt ihr nicht den AG der das ja scheinbar behauptet?

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