Guten morgen und schon mal sorry für den langen Text. Folgender Sachverhalt liegt vor. Person A (auch BR Mitglied) hat z.b. am 30.04.2014 eine Straftat begangen (Hausfriedensbruch) bei einem Geschäftspartner und einen geringen wirtschaftlichen Schaden angerichtet, ca. 15 Cent, da er unerlaubt kopiert hat. Der Arbeitgeber hat dies am 05.05.14 erfahren und eine Anfrage an den Betriebsrat gestellt, zur fristlosen Kündigung. Dieser wurde zugestimmt, da es nichts gab, was dagegen sprach. Nun stellte sich aber heraus, dass die 1. Kündigung Formfehler enthielt und unwirksam war. Am 23.05.14 erhielt der BR eine neue Anfrage zur fristlosen Kündigung. Nun meine Frage, sollte der BR noch zustimmen obwohl die 2 Wochen Frist gem. 626 BGB nicht eingehalten wurde?