Ablehnung wegen Nichteinhaltung von Fristen
Guten morgen und schon mal sorry für den langen Text. Folgender Sachverhalt liegt vor. Person A (auch BR Mitglied) hat z.b. am 30.04.2014 eine Straftat begangen (Hausfriedensbruch) bei einem Geschäftspartner und einen geringen wirtschaftlichen Schaden angerichtet, ca. 15 Cent, da er unerlaubt kopiert hat. Der Arbeitgeber hat dies am 05.05.14 erfahren und eine Anfrage an den Betriebsrat gestellt, zur fristlosen Kündigung. Dieser wurde zugestimmt, da es nichts gab, was dagegen sprach. Nun stellte sich aber heraus, dass die 1. Kündigung Formfehler enthielt und unwirksam war. Am 23.05.14 erhielt der BR eine neue Anfrage zur fristlosen Kündigung. Nun meine Frage, sollte der BR noch zustimmen obwohl die 2 Wochen Frist gem. 626 BGB nicht eingehalten wurde?
Community-Antworten (10)
26.05.2014 um 11:07 Uhr
Nur mal zur Erinnerung, ihr seid Betriebsräte, keine Richter! Seit wann rechtfertigt ein 15cent-Schaden eine fristlose? Und ihr stimmt auch noch zu? Von euch möchte ich nicht vertreten werden.
26.05.2014 um 11:15 Uhr
@Dezibel Ruhig! Das kann man so sehen, muss man aber nicht in Stein meisseln.
@Justme Es ist verwunderlich (und damit ist auch die Reaktion Dezibels verständlich), dass ein BR zustimmt bei einer Anhörung - so steht das auch nicht im Gesetz. Egal.
Ich würde mich NICHT mehr äussern.
26.05.2014 um 11:23 Uhr
@ Dezibel: Vielleicht sollte ich vorweg erwähnen, dass wir noch nicht lange als BR bestehen und auch nur auf Bitten unserer Kollegen dieses Amt besetzt haben, trotz unserer Vorwarnung, daß wir uns nicht so gut auskennen. Nun zu deiner Antwort, er hat nicht nur einen finanziellen Schaden angerichtet, sondern auch Hausfriedensbruch begangen.
@Köllner auch dir erstmal Danke für die Antwort, aber eins verstehe ich nicht. Der BR muss doch vor jeder Kündigung gehört werden.
26.05.2014 um 11:29 Uhr
...gehört werden heisst ja nicht, zuzustimmen. Man kann auch die Frist verstreichen lassen.
26.05.2014 um 12:24 Uhr
"Vielleicht sollte ich vorweg erwähnen, dass wir noch nicht lange als BR bestehen" Dann solltet ihr schleunigst Schulungen besuchen!!
Wie schon geschrieben, sollte der BR nicht als "Richter" tätig werden, ausser es gibt zwingende Gründe die auch den Betriebsfrieden stören würden.
Mit dem was du uns an Informationen gegeben hast, würde ich hier als BR garkeine Äusserung oder Zutimmung erteilen, denn wer bin ich das ich die Exsistenz eines Menschen zerstöre? Zumal, wie sieht es aus, das der BR eigene Mitglieder so einfach ans Messer liefert?
Nehmt die Anhörung in empfang und lasst die Frist verstreichen. Soll der Arbeitgeber die Entlassung vor Gericht klären!
Parallel DRINGENST um Schulungen kümmern!
26.05.2014 um 12:56 Uhr
Erst mal vielen Dank für die Antwort. Nun, es ist so dass wir 2 Tage nach der Anhörung eine Sitzung hatten, wir dachten wir müssen die Anhörung dann bearbeiten ich wusste nicht dass man sich das aussuchen kann. Wir haben aber auch das Gespräch mit unserem BR Mitglied geführt und er sagte (da wir keine Ablehnungsgründe nach 102 BetrVG gesehen haben) dass er ja eh zum Rechtsanwalt geht. Uns wäre es auch lieber gewesen da nichts zu zu sagen. Aber immerhin weiß ich jetzt. ,dass wir einfach nichts bearbeiten brauchen.
26.05.2014 um 12:58 Uhr
Ein Blick ins BGB hilft: Im § 626 heißt es dort: " (...) wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile (...)"
Und mit Verlaub - aus meiner Sicht kann man da bei 0,15 Euro nicht erkennen, dass diese Abwägung stattgefunden hat.
Da aber der BR - wie hier schon erwähnt - kein Richter ist, würde ich auf jedem Fall Bedenken äußern, dass diese Abwägung wohl nicht hinreichend erfolgt ist. Das ist das mindeste, was der BR als Interessenvertreter tun sollte.
Und das Verstreichen der zwei Wochenfrist würde ich bei der zweiten Anhörung auch als Bedenken äußern.
Hat der AG tatsächlich beim zweiten Mal nur fristlos im Blick oder hört er den BR vielleicht auch zur "hilfsweisen" fristgerechten K. an? Dann wäre hier zusätzlich ein Widerspruch zu formulieren (bei einer eventuellen fristgerechten K. dürfte es ja schon an einer mangelnden Abmahnung scheitern)
26.05.2014 um 14:16 Uhr
Zitat (Justme): "Dieser wurde zugestimmt, da es nichts gab, was dagegen sprach."
Naja, es gibt grundsätzlich eine ganze Reihe Dinge die gegen eine Kündgung sprechen, völlig unabhängig davon, was der AN angestellt hat. Im Endeffekt ist die Frage, welche Dinge uberwiegen, die die für oder die die gegen die Kündigung sprechen.
Zitat (Dezibel): "Nur mal zur Erinnerung, ihr seid Betriebsräte, keine Richter!"
Stimmt! Der BR ist ier eher in der Rolle eines Gutachters. Deshalb ändert die Reaktion des Betriebsrates auch nichts daran, dass der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen kann. Allerdings hat der Gesetzgeber dem BR ins Pflichtenheft geschrieben, dass er sich zu beabsichtigten Kündigungen äußern soll und diese Äußerung muß wohl abgewogen sein und kann prinzipiell die gesamzte Bandbreite abdecken. Ohne hier zu wissen, wie sich der Hausfriedensbruch abgespielt hat und welche Konsequenzen er möglicherweise gehabt hat, wird wohl kaum jemand hier darüber richten können, ob der BR richtig gehandelt hat, oder nicht.
Zitat (arkalus): "denn wer bin ich das ich die Exsistenz eines Menschen zerstöre?"
Egal wie sich der BR in so einem Falle äußert, ist das für den weiteren Verlauf des Verfahrens völlig bedeutungslos. Der BR hat es hier nicht in der Hand, die "Existens eines Menschen zu zerstören".
Zitat (gironimo): "Hat der AG tatsächlich beim zweiten Mal nur fristlos im Blick oder hört er den BR vielleicht auch zur "hilfsweisen" fristgerechten K. an?"
Da es sich um ein BRM handelt, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Vermutlich hat der Arbeitgeber hier durch das Versäumen der Zweiwochenfridt die Möglichkeit überhaupt eine Kündigung auszusprechen versäumt. Dies kann man ihm al BR natürlich auch mitteilen.
26.05.2014 um 15:07 Uhr
Zwei Dinge:
-
Bei Kündigungen ist die Rolle des BRs die des AN-Vertreters. Seine Aufgabe ist es, den AG davon abzuhalten Leute zu kündigen, bzw. wenn Kündigungen unumgänglich sind, dafür zu sorgen, dass die "Richtigen" (Stichwort Sozialauswahl) gekündigt werden. Das positivste was ein BR zu einer Kündigung sagt ist "Wir haben keine Gründe gefunden zu widersprechen", und das auch nur im Ausnahmefall.
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Anhörung nach §102? Naja, da ist eigentlich völlig egal, was ihr sagt. Schaut mal in §103...
26.05.2014 um 15:20 Uhr
Ah - BR-Mitglied habe ich übersehen. Da kommt natürlich 103 ins Spiel. Aber der BR hat ja beim ersten Mal zugestimmt (!). Hoffen wir, dass er es beim 2. Mal nicht tut. Ehe er sich verbiegt, ist beim § 103 BetrVG schweigen tatsächlich dann der einfachere Weg. Möge das Gericht die fehlende Zustimmung ersetzen.
Nach meiner Erfahrung, wird der wahre Grund des AG wahrscheinlich ohnehin ganz wo anders liegen. Und glücklicher Weise gehen die meisten Gerichte ebenfalls davon aus, dass gerade bei BR-Mitgliedern in solchen Fällen besonders kritisch geprüft werden muss.
Kritisch sollte sich der BR mit der Frage auseinandersetzen, wie die zukünftige Zusammenarbeit im Gremium funktionieren soll, wenn das Gericht auch beim 2. Versuch nein sagt.
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