Abmahnung wegen Ablehnung Gespräch
Hallo, ein Kollege von mir eine Abmahnung von unserem Chef erhalten weil er nicht mit ihm ein Gespräch führen wollte und der Anweisung in sein Büro zu kommen widersetzt hat. Darf er wirklich eine Abmahnung aussprechen weil er die Anweisungen nicht befoglt hat. Ist das wirklich eine Anweisung?
VG Gerd
Community-Antworten (5)
09.02.2015 um 11:23 Uhr
Natürlich. Der AG hat das Recht, in der Arbeitszeit mit den MA zu sprechen und kann das auch anweisen. Der Kollege hätte (je nach Sachlage) evtl. um eine Verschiebung zwecks Beratung bitten können, einfache Verweigerung rechtfertigt eine Abmahnung aber in jedem Falle.
09.02.2015 um 16:26 Uhr
Hallo,
er hätte auch das Recht gehabt jemand vom BR oder auch SBV mit zu dem gepräch zu nehmen.
MFG
09.02.2015 um 17:02 Uhr
Rattle, woher weißt Du, worum es bei dem Gespräch gehen sollte?
09.02.2015 um 17:35 Uhr
da kein Grund genannt würde würde ich immer empfehlen jemand mitzunehmen, da der Kollege dem Gespräch ausweicht, kann man schon annehmen das es um etwas geht das einem Vorwurf entspricht, gegen über dem Kollegen und er Garnicht weis das er jemanden vom BR zu dem Gespräch mitnehmen kann. Wenn es dann nur um eine Gehaltserhöhung geht oder einer Beförderung kann der Kollege immer noch allein hingehen.
MFG
09.02.2015 um 20:15 Uhr
@ Rattle
Wie wäre es denn mit der Variante, dass man, wenn der Chef zum Gespräch bittet, erstmal hingeht und hört worum es denn gehen soll?
Wenn es sich dann herausstellt, dass es um Inhalte geht, zu denen man ein BRM seiner Wahl mitnehmen kann, darf man ein solches Gespräch auch beenden und zu einem anderen Zeitpunkt fortsetzen ...
@ Gerd
Der Chef wird doch bestimmt nicht gesagt haben: "Herr Müller, wenn sie Zeit und Lust haben würde es mich freuen, wenn Sie mal auf ein Käffchen bei mir vorbei kommen."
Ob der Kollege tatsächlich eine wirksame Abmahnung erhalten hat, steht noch auf einem ganz anderen Blatt Papier!
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