Erstellt am 09.02.2015 um 10:23 Uhr von Pickel
Natürlich. Der AG hat das Recht, in der Arbeitszeit mit den MA zu sprechen und kann das auch anweisen. Der Kollege hätte (je nach Sachlage) evtl. um eine Verschiebung zwecks Beratung bitten können, einfache Verweigerung rechtfertigt eine Abmahnung aber in jedem Falle.
Erstellt am 09.02.2015 um 15:26 Uhr von Rattle
Hallo,
er hätte auch das Recht gehabt jemand vom BR oder auch SBV mit zu dem gepräch zu nehmen.
MFG
Erstellt am 09.02.2015 um 16:02 Uhr von Pjöööng
Rattle, woher weißt Du, worum es bei dem Gespräch gehen sollte?
Erstellt am 09.02.2015 um 16:35 Uhr von Rattle
da kein Grund genannt würde würde ich immer empfehlen jemand mitzunehmen, da der Kollege dem Gespräch ausweicht, kann man schon annehmen das es um etwas geht das einem Vorwurf entspricht, gegen über dem Kollegen und er Garnicht weis das er jemanden vom BR zu dem Gespräch mitnehmen kann.
Wenn es dann nur um eine Gehaltserhöhung geht oder einer Beförderung kann der Kollege immer noch allein hingehen.
MFG
Erstellt am 09.02.2015 um 19:15 Uhr von Hoppel
@ Rattle
Wie wäre es denn mit der Variante, dass man, wenn der Chef zum Gespräch bittet, erstmal hingeht und hört worum es denn gehen soll?
Wenn es sich dann herausstellt, dass es um Inhalte geht, zu denen man ein BRM seiner Wahl mitnehmen kann, darf man ein solches Gespräch auch beenden und zu einem anderen Zeitpunkt fortsetzen ...
@ Gerd
Der Chef wird doch bestimmt nicht gesagt haben: "Herr Müller, wenn sie Zeit und Lust haben würde es mich freuen, wenn Sie mal auf ein Käffchen bei mir vorbei kommen."
Ob der Kollege tatsächlich eine wirksame Abmahnung erhalten hat, steht noch auf einem ganz anderen Blatt Papier!