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Ablehnung einstellung wegen verwandschaft

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Pukki
Okt 2022 bearbeitet

Folgender Sachverhalt.. Schwester bewirbt sich im Betrieb ( Einzelhandel) wird zum Vorstellungsgespräch geladen macht guten persönlichen Eindruck und hat diverse berufserfahrung ( verwandschaftwar vorher bekannt ) .. Arbeitgeber möchte sie gerne anstellen . Der betriebsrat allerdings lehnt ab mit Begründung ihm gegenüber dass eine Schwester schon im Betrieb ist ( andere Abteilung schon seit 10 Jahren) Schriftliche Begründung hatte er noch nicht da er dann in den Urlaub ging . Und in 4 Tagen erst wieder kommt

Wäre eine Ablehnung aus diesem Grund rechtens ? Und wenn er bis jetzt keine Begründung hat darf er ja einstellen ( 7 Tage Frist) hätte dass bei Ende der probezeit Nachteile?

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Community-Antworten (25)

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Emilio

26.10.2022 um 15:17 Uhr

Hallo Pukki, so einen Schwachsinn, eures BR habe ich ja noch nie gehört. Womit möchte der BR wohl die Ablehnung zur Einstellung begründen? Das würde mich ja mal interessieren :-) Bei uns im Konzern gibt es sogar Punkte, wenn bereits ein naher Verwandter beschäftigt ist, sodass diese bevorzugt eingestellt werden.

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Pukki

26.10.2022 um 15:23 Uhr

Mit welchem paragraph da argumentiert wird da sind wir auch gespannt

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DummerHund

26.10.2022 um 15:39 Uhr

@Pukki Ohne gleich los zu schimpfen, nenne mal wirklich betriebsverfassungsrechtliche Gründe nach denen man ablehnen könnte.

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Moreno

26.10.2022 um 15:50 Uhr

Wenn wirklich die Verwandtschaft als Ablehnungsgrund steht würde ich dies als Scherz vermerken und einstellen.

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Pukki

26.10.2022 um 16:03 Uhr

Wenn z.b Nachteile für andere entstehen, gegen dass Gesetz oder gegen den Tarifvertrag verstoßen wurde , wenn die Stelle nicht vorher ausgeschrieben wurde oder der AG eine Einstellung vornimmt ohne vorher dem br zu berichten ...

Und dass hat auch nichts mit Los schimpfen zu tun Vorallem nicht wenn dort schon Mitglieder des br selbst ihre Kinder als inventurhelfer eingestellt haben ..

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celestro

26.10.2022 um 16:05 Uhr

In §99 BetrVG findet man die Gründe, mit denen der BR ablehnen kann. Das jemand mit einem MA verwandt ist, gehört nicht dazu.

Der AG kann die Ablehnung also vermutlich ignorieren (sofern diese nicht völlig anders lautet).

Wenn der AG sich aber beeinflussen lässt und die Einstellung doch nicht vornimmt, hat die Schwester ein Problem.

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Thomas63

26.10.2022 um 16:10 Uhr

Der § 99 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 BetrVG gibt einige Gründe für eine Ablehnung vor. Verwandschaft fällt nicht darunter. Bei uns im Werk werden Angehörige bei Einstellungen ebenfalls bevorzugt wenn sie auf die Stelle passen.

Ich würde mal ein paar Tage warten bis die Schriftliche Begründung da ist, manchmal bekommt man nicht alles mit.

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Pukki

26.10.2022 um 16:14 Uhr

Ja wir sind gespannt Sollte die Begründung eine andere sein kann man immer noch gucken.
Was der Chef nach dem Urlaub sagt wird man sehen

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Relfe

26.10.2022 um 17:07 Uhr

"Wäre eine Ablehnung aus diesem Grund rechtens ? Und wenn er bis jetzt keine Begründung hat darf er ja einstellen ( 7 Tage Frist) hätte dass bei Ende der probezeit Nachteile? "

der AG darf so-oder-so einstellen, die Ablehnung ist doch unbegründet und somit kann der AG die ignorieren.

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Pukki

26.10.2022 um 17:12 Uhr

Ich meine bei Ende der probezeit würde ja auch wieder der br miteinbezogen werden .. Ja wir wissen ja noch nicht welche Begründung da jetzt schriftlich gekommen ist ...Wir sind gespannt

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rtjum

26.10.2022 um 17:38 Uhr

bist du BR oder was?

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Pukki

26.10.2022 um 17:40 Uhr

Nein bin selbst nicht im br ?sonst würde ich es wahrscheinlich wissen und nicht fragen

M
Moreno

26.10.2022 um 18:05 Uhr

Der Betriebsrat hat nix mit dem Ende der Probezeit zu tun!

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Pukki

26.10.2022 um 18:07 Uhr

Ok danke dass wusste ich noch nicht

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enigmathika

27.10.2022 um 09:48 Uhr

Das hört sich ein bisschen nach Hörensagen und Gerüchteküche an. Ich glaube, kein noch so unerfahrener Betriebsrat wird aus diesem Grund einer Einstellung die Zustimmung verweigern.

Wenn es wider alle Wahrscheinlichkeit doch so ist, kann der AG die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Arbeitsgericht dem BR dann ein paar passende Worte mitgibt.

Es gibt allerdings auch die nicht von der Hand zu weisende Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Quatsch erzählt, um den BR schlecht dastehen zu lassen. Du könntest daher auch selbst beim BR nachfragen, ob das so stimmt.

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rtjum

27.10.2022 um 10:26 Uhr

@moreno hat mit seinem ersten Post schon alles gesagt: "Wenn wirklich die Verwandtschaft als Ablehnungsgrund steht würde ich dies als Scherz vermerken und einstellen." Bei so einer Begründung würde ich als AG auch einfach einstellen, Popcorn kaufen, mich zurücklehnen und den BR vor Gericht ziehen lassen.

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celestro

27.10.2022 um 11:32 Uhr

"Wenn es wider alle Wahrscheinlichkeit doch so ist, kann der AG die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Arbeitsgericht dem BR dann ein paar passende Worte mitgibt."

Warum sollte der AG vor Gericht gehen? Er darf diese offensichtlich unwirksame Ablehnung ignorieren und würde sich selbst nur Kosten aufhalsen.

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Pukki

27.10.2022 um 13:20 Uhr

@ Enigmathika da gehen wir jetzt mal nicht von aus . Der Arbeitgeber hält auch viel von der schon Angestellten Schwester und auch der Verkaufsstelle Leiter wäre dafür gewesen . Sollte der AG irgendwas nicht wollen hätte er nicht dem br vorschieben müssen ....denn die Bewerber haben kein Recht auf einen Grund für die Ablehnung.
Dass einzige was da schon oft unter den Mitarbeitern thematisiert wurde ist dass grade dieser betriebsrat sich oft quer stellt ....Die anderen in der Umgebung stellen sich da nicht so an

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enigmathika

27.10.2022 um 15:07 Uhr

"Warum sollte der AG vor Gericht gehen? Er darf diese offensichtlich unwirksame Ablehnung ignorieren und würde sich selbst nur Kosten aufhalsen." Auch wieder wahr. Da habe ich zu kompliziert gedacht.

"Das einzige was da schon oft unter den Mitarbeitern thematisiert wurde ist dass grade dieser betriebsrat sich oft querstellt."

Da ja erst vor einem halben Jahr gewählt wurde, scheint seine sonstige Arbeit der Wählerschaft ja zu gefallen. Oder er ist so neu und unsicher, dass er erstmal alles blockiert. Wieviele Mitglieder hat denn Euer BR?

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Pukki

27.10.2022 um 15:23 Uhr

Ich glaube er besteht aus 6 Mitgliedern... Und nein dieses Jahr wurde nicht gewählt sondern vor 3 Jahren

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celestro

27.10.2022 um 16:20 Uhr

"Ich glaube er besteht aus 6 Mitgliedern..."

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine ungerade Zahl ... also 1,3,5,7,9 etc.

"Und nein dieses Jahr wurde nicht gewählt sondern vor 3 Jahren"

dann besteht der BR eigentlich gar nicht mehr. 2022 fanden die regulären Wahlen statt und wenn es da schon mehr als 1 Jahr einen BR gab, hätte der Betrieb an der Wahl teilnehmen müssen.

P
Pukki

27.10.2022 um 16:26 Uhr

Dann sind es 5 ...irgendeiner sagte 5 oder 6 ... Ah ok dann hab ich da eine falsch verstanden.
Ja man weiss ja wie es meist ist ...kein anderer hat lust dass zu machen und es lassen sich immer die selben zur Wahl stellen...somit ändert sich nichts.

Wir warten mal den Montag ab welche schriftliche Begründung es gegeben hat ( wenn überhaupt )

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celestro

27.10.2022 um 16:39 Uhr

"Ja man weiss ja wie es meist ist ...kein anderer hat lust dass zu machen und es lassen sich immer die selben zur Wahl stellen...somit ändert sich nichts."

Das mag zwar zutreffen, aber nur weil man das weiß (das sich immer die selben Leute melden) kann man trotzdem auf die Durchführung der Wahl nicht verzichten.

Also rechtlich kann man das nicht ... wenn der AG sich natürlich damit begnügt und den "BR" weiter informiert etc. dann kann das jahrelang noch weiterlaufen.

Blöd ist es halt nur, wenn der AG irgendwann sagt: "ich schmeiße 3 Leute raus", der BR dagegen ist und vor Gericht holt der AG dann raus: "2022 ist nicht gewählt worden, also hat der BR am 01.06.22 aufgehört zu existieren" steht der BR dumm da.

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celestro

27.10.2022 um 16:40 Uhr

"Ja man weiss ja wie es meist ist ...kein anderer hat lust dass zu machen und es lassen sich immer die selben zur Wahl stellen...somit ändert sich nichts."

Das mag zwar zutreffen, aber nur weil man das weiß (das sich immer die selben Leute melden) kann man trotzdem auf die Durchführung der Wahl nicht verzichten.

Also rechtlich kann man das nicht ... wenn der AG sich natürlich damit begnügt und den "BR" weiter informiert etc. dann kann das jahrelang noch weiterlaufen.

Blöd ist es halt nur, wenn der AG irgendwann sagt: "ich schmeiße 3 Leute raus", der BR dagegen ist und vor Gericht holt der AG dann raus: "2022 ist nicht gewählt worden, also hat der BR am 01.06.22 aufgehört zu existieren" steht der BR dumm da.

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Pukki

27.10.2022 um 18:04 Uhr

Es sollte auch nicht heißen dass auf die Wahl verzichtet wurde wie gesagt da hab ich wohl was falsch verstanden mit den jahren ... Es ging hier jetzt um die Gründe einer Ablehnung.

Sollte die Begründung unzulässig sein kann der AG sie ignorieren... Ob er dass machen wird ist dann wieder was anderes

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