Erstellt am 14.05.2014 um 22:31 Uhr von Oblatixx
Niemand hat "sein" Ersatzmitglied.
Wenn Du verhindert bist, dann muss der BRV das nächste Ersatzmitglied einladen. Mit rufen ist da gar nichts.
Erstellt am 14.05.2014 um 23:57 Uhr von peters
Die Einladung ist einzig und allein Aufgabe des Vorsitzenden. Unter Umständen hat er verschiedene Dinge wie die Minderheitenquote zu beachten. Und ggf besteht gar keine rechtlich abgesicherte Notwendigkeit, ein Ersatzmitglied zu laden, wenn es nämlich keinen entsprechenden Grund für die Absage des BR-Mitglieds gibt.
Beschlüsse einer BR-Sitzung, zu der nicht ordnugsgemäß eingeladen wurde, können angefochten werden.
Erstellt am 15.05.2014 um 07:32 Uhr von EmmaMed
Muss diese Einladung auch der GF zur Kenntnis zugehen? Oder reicht es, wenn die Einladung an die BR-Mitglieder geht und sodann in den Akten abgelegt wird?
Danke für ein Feedback! ;-)
Erstellt am 15.05.2014 um 07:58 Uhr von gironimo
Die GF hat mit den Abläufen des BR nichts zu tun.
Erstellt am 15.05.2014 um 08:19 Uhr von rolfo
Die GF sollte schon unterrichtet werden wenn ein Ersatzmitglied eingeladen werden muss, muss ja für die Sitzung freigestellt werden
Erstellt am 15.05.2014 um 13:22 Uhr von pillepalleTR
@rolfo: seh ich anders:
Der BR-V lädt das EM ein. Dieses hat die Verpflichtung, sich bei seinem Vorgesetzten ab- und anschließend wieder anzumelden.
Die GF ist bei dem Vorgehen außen vor.
EDIT: die max. Anzahl der Antworten ist auf 7 beschränkt....