Erstellt am 26.03.2010 um 12:51 Uhr von derdermalwjlwar
Nein,
aber es wäre schon ziemlich geschickt, wenn es vor dem Amtszeitende des bestehenden BR wäre.
Erstellt am 26.03.2010 um 13:18 Uhr von hieki
ich habe nun doch die richtige Antwort gefunden:Termin! Innerhalb von einer Woche nach dem Wahltag müssen Sie als Wahlvorstand die Mitglieder des neu gewählten Betriebsrats zu der konstituierenden Sitzung einladen (§ 29 Abs.1 S.1 BetrVG).
Aber nur die Einladung muß innerhalb einer Woche sein nicht die Sitzung.