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Krank, Betriebsrat, Teilnahme an Sitzung

W
willibald1
Apr 2020 bearbeitet

Bin BR im Zeitungszustelldienst, AU wegen Fuß d.h. kann nicht zustellen Kann ich an BR-Sitzungen teilnehmen, die immer außerhalb der Arbeitszeit stattfinden? Derzeit wegen Corona - als Telefonkonferenzen durchgeführt, d.h. keine Anreise Werden die zuhause geleisteten Stunden als "Arbeitszeit" gutgeschrieben? Gibt`s entsprechende §§

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Community-Antworten (8)

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Catweazle

03.04.2020 um 22:31 Uhr

An der Sitzung kannst du teilnehmen. Die Zeit muss dir gutgeschrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass du die AU vor der Sitzung beendest. Versuchen kannst du es ja. Vielleicht zahlt dir der Arbeitgeber auch noch Überstundenzuschläge.

C
celestro

04.04.2020 um 02:05 Uhr

"Die Zeit muss dir gutgeschrieben werden."

Auf welcher Grundlage?

"Voraussetzung ist allerdings, dass du die AU vor der Sitzung beendest."

Da fragt jemand, ob er während der AU an der Sitzung teilnehmen kann. Und dann kommt "aber erst die AU beenden". Sinn?

B
BRHamburg

04.04.2020 um 09:09 Uhr

Du kannst an der Sitzung teilnehmen. Ob die Stunden als zusätzliche Stunden sprich Überstunden zählen oder durch die Lohnfortzahlung abgedeckt sind, ist abhängig davon weshalb die Sitzung nicht in der Arbeitszeit stattfinden kann. Ist der Grund Betriebsbedingt und nicht Betriebsratsbedingt sind es Überstunden. Aber da nach dem BetrVG der BRV zur Sitzung einlädt, ist es oft schwierig.

P
Pjöööng

04.04.2020 um 12:11 Uhr

Selbstverständlich kann man während einer AU keine Überstunden leisten!

W
willibald1

04.04.2020 um 12:59 Uhr

Es sind keine Überstunden sondern Mehrarbeit. Die Sitzungen sind immer außerhalb der Arbeitszeit, sonst wären die ja z.B. ab 1 Uhr oder 2 Uhr nachts (Zeitungszustellung!!!).

B
BRHamburg

04.04.2020 um 15:14 Uhr

Und was ist deiner Meinung nach dann der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit? Und deine Begründung für den Termin der Sitzung dürft vorm Arbeitsgericht auch wenig Chancen haben.

C
celestro

04.04.2020 um 15:23 Uhr

Soweit ich mich erinnere, ist die Teilnahme an der BR-Sitzung während der AU das Privatvergnügen des BRM. Daran würde auch Corona nichts ändern.

S
seehas

06.04.2020 um 10:03 Uhr

@ celestro: so ist es!

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