Erstellt am 03.04.2020 um 20:31 Uhr von Catweazle
An der Sitzung kannst du teilnehmen. Die Zeit muss dir gutgeschrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass du die AU vor der Sitzung beendest. Versuchen kannst du es ja. Vielleicht zahlt dir der Arbeitgeber auch noch Überstundenzuschläge.
Erstellt am 04.04.2020 um 00:05 Uhr von celestro
"Die Zeit muss dir gutgeschrieben werden."
Auf welcher Grundlage?
"Voraussetzung ist allerdings, dass du die AU vor der Sitzung beendest."
Da fragt jemand, ob er während der AU an der Sitzung teilnehmen kann. Und dann kommt "aber erst die AU beenden". Sinn?
Erstellt am 04.04.2020 um 07:09 Uhr von BRHamburg
Du kannst an der Sitzung teilnehmen. Ob die Stunden als zusätzliche Stunden sprich Überstunden zählen oder durch die Lohnfortzahlung abgedeckt sind, ist abhängig davon weshalb die Sitzung nicht in der Arbeitszeit stattfinden kann. Ist der Grund Betriebsbedingt und nicht Betriebsratsbedingt sind es Überstunden. Aber da nach dem BetrVG der BRV zur Sitzung einlädt, ist es oft schwierig.
Erstellt am 04.04.2020 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Selbstverständlich kann man während einer AU keine Überstunden leisten!
Erstellt am 04.04.2020 um 10:59 Uhr von willibald1
Es sind keine Überstunden sondern Mehrarbeit.
Die Sitzungen sind immer außerhalb der Arbeitszeit, sonst wären die ja z.B. ab 1 Uhr oder 2 Uhr nachts (Zeitungszustellung!!!).
Erstellt am 04.04.2020 um 13:14 Uhr von BRHamburg
Und was ist deiner Meinung nach dann der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit? Und deine Begründung für den Termin der Sitzung dürft vorm Arbeitsgericht auch wenig Chancen haben.
Erstellt am 04.04.2020 um 13:23 Uhr von celestro
Soweit ich mich erinnere, ist die Teilnahme an der BR-Sitzung während der AU das Privatvergnügen des BRM. Daran würde auch Corona nichts ändern.
Erstellt am 06.04.2020 um 08:03 Uhr von seehas