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Betriebsrat sitzung

MM
miki maus
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen Ich hab eine Problem Meine Betriebsrat Vorsitzende hat mich nicht zu Sitzung eingeladen Ich bin trotzdem hin mit Hinweis darauf das es bitte zu Protokoll . Darauf hin hat der Betriebsratsvorsitzender mich angemeckert und meinte du bist aber hier . Ich hab gesagt ich bestehe drauf und fertig. Beim nächste Sitzung hat er gesagt er wird das Protokoll per Hand ändern weil es ihm nicht passt. Was soll ich machen? Wie soll ich reagieren?

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Community-Antworten (6)

N
nicoline

25.10.2019 um 00:35 Uhr

miki maus Wie sollen wir hier reagieren, denn den Sinn deiner Frage kann jedenfalls ich nicht verstehen.

MM
miki maus

25.10.2019 um 00:42 Uhr

Ich weiß nicht was ich machen soll Der beriebratvorsitzende macht eine Fehler mach die andere Ich hab nicht genug Mitglieder auf meine Seite dem anzuwählen weil die Angst haben von ihm. Morgen haben wir Sitzung, drei von ordentliche Mitglieder haben sich angemeldet und er hat nur eine Nachrücker bestellt . Ich bin auch damit nicht einverstanden das er diese Protokoll ändert wo es steht das er mich nicht eingeladen hat Wahrheit soll da bleiben Ob es ihm passt oder nicht Wie kann ich es verhindern ?

S
seehas

25.10.2019 um 09:25 Uhr

Solange du im BR keine Mehrheit gegen ihn zusammen bekommst wirst du nichts ändern können. Auch wenn du eine Mehrheit hast, brauchst du immer noch jemanden, der gegen ihn antritt. Nur abwählen geht nicht, ihr müsst einen neuen BRV wählen um den alten loszuwerden. Du wirst die anderen BR Mitglieder überzeugen müssen, dass ihr BRV nicht geeignet ist. Dass ihr keine gültigen Beschlüsse fassen könnt stört niemanden, solange es nicht vor Gericht geht. Da kann es dann für einen gekündigten Mitarbeiter fatal sein, wenn der Widerspruch gegen die Kündigung nicht gültig ist.

C
celestro

25.10.2019 um 11:47 Uhr

"Ich bin auch damit nicht einverstanden das er diese Protokoll ändert wo es steht das er mich nicht eingeladen hat"

Ein Protokoll wird auch normalerweise nicht geändert. Wenn Du aber die Sache drin haben willst:

§34 Abs. 2 Satz 2 BetrVG:

"Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."

"Da kann es dann für einen gekündigten Mitarbeiter fatal sein, wenn der Widerspruch gegen die Kündigung nicht gültig ist."

Widersprüche des BR gegen Kündigungen werden oftmals überschätzt.

MM
miki maus

25.10.2019 um 14:00 Uhr

Hallo Celestro Danke für Antwort Meinst du das ich eine Widerspruch schreiben soll? Wie soll es formuliert sein? Danke schön

P
PlusOpa

30.10.2019 um 11:51 Uhr

Wurde nicht ordenlich alle BR Mitglieder eingeladen oder nachgeladen sind alle gefassten Beschlüsse der Sitzung ungültig.

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