Ich brauche mal wieder Hilfe, wir hatten bislang 2 Listen, dieses Jahr sind es 3.

(das nachfolgende Beispiel ist dem DKK entnommen)

In einem Betrieb mit 600 AN ist ein BR mit 11 Mitgl. zu wählen. Um die 11 BR-Mandate bewerben sich drei Listen. Sie erhalten folgende Stimmenzahlen:
Liste 1 = 350 Stimmen, Liste 2 = 160 Stimmen, Liste 3 = 90 Stimmen.

Liste 1 = 350 St.
: 1 = 350 (1)
: 2 = 175 (2)
: 3 = 116,7 (4)
: 4 = 87,5 (6)
: 5 = 70 (8)
: 6 = 58,3 (9)
: 7 = 50 (11)

Liste 2 = 160 St.
: 1 = 160 (3)
: 2 = 80 (7)
: 3 = 53,3 (10)
: 4 = 40

Liste 3 = 90 St.
: 1 = 90 (5)
: 2 = 45

Es kommt nun zu den ersten Sitzungen und von Liste 3 ist der erste Kandidat im Urlaub und der zweite Kandidat ist krank.

BetrVG § 25 Abs. 2 Satz 2
Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde.

Ist es richtig, dass jetzt Kandidat 4 von Liste 2 als Ersatzmitglied geladen werden muss?

PS: Geschlecht in der Minderheit bitte nicht beachten.