Erstellt am 21.04.2014 um 21:47 Uhr von tobistef
1)Fällt der eine BRM entschuldigt aus, dann ist es zwingend vorgeschrieben das Ersatzmitglied ordnungsgemäß zu laden. Macht ihr es nicht ist jeder Beschluss nichtig.
Ja er muss geladen werden!!!!
2) Fehlt das BRM unentschuldigt, dann bleibt ihr beschlussfähig.
Dann war eine Ladung des Ersatzmitglied ja nicht möglich!
3) Fehlt dann das Ersatzmitglied trotz ordnungsgemäßer Ladung, bleibt ihr beschlussfähig.
Achtung!!! Fehlt ein BRM, ob Ersatz oder nicht, könnt ihr Beschlüsse fassen, die ordnungsgemäß auf der Ladung enthalten sind.
Das Aufnehmen zusätzlicher Tagesordnungspunkte ist nur möglich, wenn ihr vollständig seit und dem alle zustimmen.
Gruß Stef
Erstellt am 22.04.2014 um 08:03 Uhr von Lexipedia
@tobistef
"Das Aufnehmen zusätzlicher Tagesordnungspunkte ist nur möglich, wenn ihr vollständig seit und dem alle zustimmen."
Diese Aussage ist falsch. Laut neuester BAG-Rechtssprechung ist dieses gelockert worden!
@Schlumpfine
Sobald ein BRM mit zulässigem Grund ausfällt, wie Krank usw. Muss das entsprechende Ersatzmitglied geladen werden. Es ist keine Kann- sondern eine Mussvorschrift!
Natürlich kann man, wenn bei euch nur zwei von drei BRMs nur anwesend sind und keine ErsatzMs mehr greifbar sind auch Beschlüsse fassen. Jedoch ist ein Antrag dann nur mit zwei JA-Stimmen angenommen. Eine Ja-Stimme und eine Enthaltung ist auch abgelehnt!!!!
Erstellt am 22.04.2014 um 08:50 Uhr von gironimo
>Wenn ein BRM jetzt ausfällt<
Wie hier schon geschrieben wurde: Es kommt darauf an, warum jemand ausfällt. Die tatsächlichen Hinderungsgründe sind streng geregelt (krank, Urlaub, Seminar). zu viel Arbeit gilt jedenfalls nicht als verhindert. Liegt ein "echter" Hinderungsgrund vor, muss der BRV versuchen die Lücke zu schließen und einen Ersatz zu laden. Liegt kein echter Hinderungsgrund vor, fehlt einer am Tisch, da kein Ersatz geladen wird.
Die richtige Antwort ist also - wie so oft: Es kommt darauf an.