Ladung Ersatzmitglieder
Hallo Ihr Lieben,
ich habe es nun vom Ersatzmitglied auch zum vollen Betriebsratsmitglied geschafft. Schon während der letzten Amtszeit als Ersatzmitglied habe ich mit meinen BR-Kollegen immer wieder diskutiert, weil trotz Abwesenheit mehrerer Vollmitglieder kein Ersatz geladen wurde.
Nun bin ich drin - und habe die ordnungsgemäße Ladung des Ersatzes verlangt. Kommentar des stellvertretenden BV: wenn wir nichts beschließen brauchen wir auch keinen Ersatz laden, sonst müsste ja in jeder Sitzung jemand dabei sein weil bei uns immer jemand fehlt. Ich habe auf das entsprechende Gesetz verwiesen und vor allem, dass er vor der Sitzung nicht wissen kann, ob ein Beschluss ansteht. Also: Ladung notwendig. Daraufhin wurde mir vor den Latz geknallt dass ich als BR-Mitglied ja in die Gewerkschaft eintreten müsse. Wenn ich nicht zur Gewerkschaft ginge, würden auch keine Ersatzmitglieder geladen. Der weiß ja nicht mal, ob ich Mitglied in der Gewerkschaft bin... Die anderen BR-Mitglieder äußern sich nicht dazu.
Bitte gebt mir doch Argumentationshilfe. Vielen Dank!
Community-Antworten (3)
04.05.2010 um 11:21 Uhr
@FWLeh, konstituierende Sitzung schon hinter euch? Diesen Knallkopf von BRV Stellvertreter womöglich wiedergewählt? Was sagt denn euer BRV dazu?
Nicht bei jeder Sitzung, in der ein BR-Mitglied fehlt, kann ein Ersatzmitglied eingeladen werden, es kommt darauf an, was der Verhinderungsgrund ist. Wenn z. B. ein BR-Mitglied im Betrieb anwesend ist und schlichtweg keine Lust hat an der Sitzung teilzunehmen, darf kein Ersatz geladen werden . Geplante Beschlüsse müssen auf der Tagesordnung genannt werden. Soviel zu "dass er vor der Sitzung nicht wissen kann, ob ein Beschluss ansteht". Dass die Geschichte mit der Gewerkschaft absoluter Schwachfug ist, weisst du ja selber......
Ach ja! Herzlichen Willkommen im Club der "Betriebsratsverseuchten"
04.05.2010 um 11:35 Uhr
Ja, Sitzung haben wir schon hinter uns. Sowohl BRV, als auch SBRV wiedergewählt, weils kein anderer macht. Unser BRV sagt: prinzipiell hätte ich ja recht... aber laden tut er trotzdem nicht.
"Keine Lust" darfs doch eigentlich gar nicht geben, oder? Bei uns sind die Leute meist wegen einer anderen Besprechung oder wegen einem Einsatz im Außendienst verhindert. In den wenigsten Fällen erfährt man den Verhinderungsgrund, Mitglied ist halt dann einfach nicht da und hinterfragt wird nicht.
Eine Tagesordnung gab es bei uns noch nie. Soviel zur Kompetenz. Und das mit der Gewerkschaft weiß ich selber ;-) Zwingen kann man mich zu gar nichts.
Ich seh schon, ich brauch dringend eine Grundlagenschulung. Wenn man sie mir denn genehmigt...
04.05.2010 um 12:30 Uhr
@FWleh
Du solltest Deinem BRV bzw Stellvertreter mal dem § 29 BetrVG nahelegen. Das mit der Gewerkschaft, falls Du noch nicht drin bist, solltest Du Dir trotzdem überlegen, weil mir scheint das hier Euer BRv grob fahrlässig handelt und dann kommen wir schon in Richtung §23 BetrVG. Da braucht Du dann einen dementsprechenden Ansprechpartner. Vor allem immer daran denken der BRV ist nur das Sprachrohr des BRs, das bedeutet wenn Ihr unter falscher Vorrausetzung Beschlüße fasst oder Wiedersprüche dann haut das Arbeitsgericht(nicht eingeladene BRS) euch das um die Ohren. Dann hat nicht nur der BRV fahrlässig gehandelt sondern der gesamte BR
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