Erstellt am 05.05.2014 um 13:30 Uhr von Kölner
Nein. Das ist quatsch und auch kein anfechtungsgrund. Soll heißt nicht müssen.
In vier Jahren ist ne neue Wahl.
Erstellt am 05.05.2014 um 13:31 Uhr von gironimo
Es sollen nach Möglichkeit doppelt so viel sein - es können auch weniger sein. Das ist also nicht falsch.
Mir scheint: Bei Euch läuft alles richtig.
Erstellt am 05.05.2014 um 15:54 Uhr von Lexipedia
@beheke
Es gibt in den deutschen Gesetzen Soll- oder Muss-Vorschriften.
"Soll" wird in der Rechtssprechung als sogenannte Kann-Vorschrift ausgeleht. Also kein Zwang. Es ist mehr eine Empfehlung.
Eine "Muss"-Vorschrift ist eine zwingend einzuhaltende Vorschrift.
Erstellt am 05.05.2014 um 18:38 Uhr von nicoline
*Meinem Verständnis nach bedeutet dies, dass die Vorschlagsliste mindestens 14 Bewerber ausweisen muss. Derzeit sind auf der Liste jedoch nur 11 Mitarbeiter benannt.*
Dann hast Du das verkehrt verstanden. Zu dem Begriff "soll" haben meine Vorredner ja schon genug gesagt.
*(Persönlichkeitswahl)*
Ob es tatsächlich eine Persönlichkeitswahl wird, hängt davon ab, wie groß Euer Betrieb ist => bis 50 wahlberechtigte Beschäftigte immer Persönlichkeitswahl
51-100 wahlberechtigte Beschäftigte => wenn das vereinfachte Wahlverfahren mit dem AG vereinbart wurde
ab 101 wahlberechtigte Beschäftigte findet das normale Wahlverfahren statt => da kann
niemand festlegen, dass eine Persönlichkeitswahl stattfindet. Das kann sich höchstens dann ergeben, wenn nur ein Wahlvorschlag eingeht.
*Aus diesem Grund möchte ich gegen die Vorschlagsliste Einspruch erheben *
Das Gesetz / die WO sieht nicht vor, dass Beschäftigte gegen eine Vorschlagsliste einen Einspruch erheben können. Der Wahlvorstand entscheidet, ob ein Wahlvorschlag gültig ist.
*und das Wahlverfahren anfechten*
Das Vorhaben würde Dir keinen Erfolg bringen, das ist kein Anfechtungsgrund.
*Ist es richtig, dass eine Nachfrist gesetzt werden müsste, in der weitere Vorschläge angenommen werden müssten?*
Nein, das ist nicht richtig!
Erstellt am 05.05.2014 um 19:10 Uhr von Moreno
Eine Nachfrist hätte es geben müssen wenn es weniger als 7 bewerber gewesen wären nicht bei weniger als 14.