Erstellt am 29.03.2006 um 12:37 Uhr von Abakus
Man kann nichts dagegen machen. Alles legal.
Erstellt am 29.03.2006 um 12:37 Uhr von norbert
Das geschilderte Verfahren ist ok., auch wenn möglicherweise "Bauchschmerzen" bestehen. Die Gewerkschaft kann eine eigene liste aufstellen und das sie dann Gewerkschaftzmitglieder bevorzugt ist nicht zu beanstanden. Ebenso kann sie zu einer Info-Veranstaltung nur die Gewerkschaftsmitglieder einladen. Wenn eine weitere Liste erstellt wird, müssen dieren Mitglieder ggf. selbst "Wahlwerbung" betreiben. Die Reihenfolge auf der Liste ist ebenfalls Sache der jeweilgen Liste. Also machen kann man m.E. nichts dagegen.
Erstellt am 29.03.2006 um 12:43 Uhr von Benno_BRB
Ja tti!
Das Thema wird hier öfter angesprochen, welch ungeheure Ungerechtigkeit und Mogeleien doch solch eine Listenaufstellungen bedeutet. Da nehmen doch einige nicht auf die Bedürfnisse einzelner Mitarbeiter Rücksicht. So eine Unverschämtheit aber auch!
Und erst dieser Unsinn mit den Stützerunterschriften...tststs
Also:
Eine Listenwahl ist nicht gerechter oder ungerechter als eine Personenwahl!
Ausserdem steht im BGB irgendwo, dass Unwissenheit nicht vor Bestrafung schützt.
Ich sage immer wieder:
Wissen schadet dem, der es nicht hat und wer nichts weiss muss alles glauben.
Betriebliche Gewerkschaftsversammlungen sind nicht unbedingt betriebsöffentlich abzuhalten. Dann wäre es eine Betriebsversammlung. Auch zu solch einer sind nicht immer alle Angestellten zu bewegen!!! Obwohl dies in der regulären Arbeitszeit stattfinden muss!
Wenn dann auf einer Betriebsgewerkschaftsversammlung einzelne "ungeliebte" Mitarbeiteter ganz nach oben auf die Liste "gepuscht" werden, zeigt das m.E. lediglich eine demokratische Meinungsbildung an.
Leider kann man auch hier nicht den bösen, nichtsnutzigen Betonköpfen der Gewerkschaft den Hals aumdrehen!
Wer auf meine Liste soll der wird von mir informiert und wer mich nicht auf seiner Liste haben will, der fragt mich erst gar nicht.
Aber wenn die Unzufriedenen eine eigene Liste machen - und sich endlich mal bewegen und einbringen anstatt immer nur zu nörgeln - dann haben sie ja die Chance es all denen zu zeigen wie der Hase läuft.
Benno
Erstellt am 29.03.2006 um 12:59 Uhr von rainerzwo
a)> Aus dieser Einladung ging nicht hervor das auch nicht Gewerkschaftsmitglieder an dieser Veranstaltung teilnehmen können.
Wenn das nur eine "Einladung" war, wüsste ich nicht, dass dadurch gegen Gesetze verstoßen wurde.
b)> in Flyer ( mit Fotos der Kanditaten) gemacht der eindeutig von der Gewerkschaft gesponsort wurde
ist auch nicht verboten... -
c) ein großer Teil der Belegschaft wurde auch über diese Liste nicht informiert, um z.B. eigene Kandidaten aufzustellen
Es gibt keine Regelung, die verlangt, dass die Bildung von Listen in der
(Beriebs-)öffentlichkeit stattzufinden habe. Das macht jede Liste für sich intern aus, wen sie wie mit draufhaben will und wen nicht.
d) bewust Mitarbeiter nicht informiert wurden um die Wahl zu Gunsten der einzelnen Listen zu beeinflussen
Das ist eigentlich der Normalzustand: Wenn Parteien zur Wahl antreten ist das Interesse die Leute über die anderen Parteien zu informieren auch gering.
e) Da jetzt zwei Listen bestehen, können leider keine Einzelpersonen gewählt werden
so lautet das Gesetz.
f) Die Reihenfolge dieser Listen wurde auch ganz gezielt ausgewählt
auch das ist laut Gesetz genau so vorgesehen.
g) entspricht in keinster Weise den Vorstellungen der Belegschaft
Wenn die "Belegschaft" da andere Vorstellungen gehabt hätte, hätte
sie ja vielleicht bessere Listen aufgestellt (und wenn sie interessiert genug daran gewesen wäre).
Ich gehe einmal davon aus, dass das Wahlausschreiben (und damit der
Aufruf an die Belegschaft innerhalb von 14 Tagen Listen zu bilden) rechtmäßig ausghängt wurde.
Den Kandidaten kannst du wirklich nicht anlasten, dass sie kandidieren.
Immerhin hattest (vermutlich auch) du das Recht zu kandidieren (sprich: laut Gesetz notfalls eine eigene Liste zu machen).
Erstellt am 29.03.2006 um 13:28 Uhr von tti
Hallo,
es geht nicht darum irgend jemandem eine Schuld zu zu weisen.
Das Problem ist das sich ein großer Teil der Belegschaft schlecht informiert fühlt. Da Wahllisten zwar auslagen, aber an einem schwarzen Brett was bis Dato nicht dem Betriebsrat zu zu Ordnen war. Der jetzige Betriebsratsvorsitzende geht wohl in zwei jahren in Rente und hat auf Platz zwei einen seiner Kollegen gesetzt um diesen seinen Posten zu zu schanzen und nicht denjenigen der bei der letzen Wahl die meisten Stimmen hatte. Zudem war eine meiner Fragen ob die Möglichkeit besteht die Wahl üngültig zu machen. So z.B. wenn der Teil der Belegschaft der sich getäuscht fühlt ihre Wahlzettel ungültig macht??
Um Schuldzuweisungen ist es nie gegangen, sonder um die beste Arbeitnehmervertretung.
Erstellt am 29.03.2006 um 13:42 Uhr von rainerzwo
Hallo
a) aber an einem schwarzen Brett was bis Dato nicht dem Betriebsrat zu zu Ordnen war
Das kann richtig sein. Denn die Wahl hat mit dem (aktuellen) Betriebsrat nichts mehr zu tun und die Information gehört ans allgemeine öffentliche Brett (wenn auch Kopien an weiteren Stellen nie schaden..)
b) hat auf Platz zwei einen seiner Kollegen gesetzt
Damit wir der Kollege vielleicht als Betriebsrat gewählt. Über Vorsitz und Vertreter entscheiden alle gewählten BR-Mitglieder (-und nicht die Wähler).
c) Wahl ungültig machen
Zu viele Arbeitgeber haben sich schon den Kopf zerbrochen, wie man das erreicht - da lässt das Gesetz wirklich kaum eine Lücke.
Rum"spielereien" im Wahlvorgang werden von der überwiegenden Mehrheit als undemokratisch gesehen und oft als Mißachtung der demokratischen Wahl an sich gewertet.
Die einzige Alternative ist die Kraft der Überzeugung: Wenn der gewählte Betriebsrat sich nicht legimiert fühlt (z.B. weil sie deine Überzeugung teilen), dann kann er natürlich geschlossen zurücktreten und so eine Neuwahl eingeleiten.
Erstellt am 05.04.2006 um 22:52 Uhr von loo
Ich finde es ja ganz nett, wie hier Arbeitnehmer pro und kontra Gewerkschaft Stellung beziehen. Aha, den Arbeitgeber wird das bestimmt sehr freuen. Vielleicht sollte man ja einmal versuchen, zusammen anstatt gegeneinander zu arbeiten. Leute, Leute, schlaft endlich aus. Die Spassgesellschaft "soziale Marktwirtschaft" hat schon eine ganze Weile Insolvenz angemeldet.
Erstellt am 05.04.2006 um 22:57 Uhr von Ramses II
loo,
welch ein aussagekräftiges Pseudonym!
Erstellt am 06.04.2006 um 09:18 Uhr von Benno_BRB
Moins Hier!
@ Ramses: Sprich mir nach: "vielleicht heißt das ja luh!?" (;-))
@ tti:
"es geht nicht darum irgend jemandem eine Schuld zu zu weisen.
Das Problem ist das sich ein großer Teil der Belegschaft schlecht informiert fühlt. "
Jeder hat das Recht sich zu informieren. Nicht die Pflicht. Bei uns in der Firma gab es ein riesen Wirbel um ungelegte Eier! Und warum? Weil keiner der Meinung war sich das Wahlausschreiben ordentlich durchzulesen! Selbst der BR hat da so seine Probleme mit!
"Der jetzige Betriebsratsvorsitzende geht wohl in zwei jahren in Rente und hat auf Platz zwei einen seiner Kollegen gesetzt um diesen seinen Posten zu zu schanzen und nicht denjenigen der bei der letzen Wahl die meisten Stimmen hatte. "
Die letzte Wahl ist - wahrscheinlich auch bei Euch schon vier Jahre her und warum hat denn die Anzahl der Stimmen aus dem vorherigen Wahlgang auch in diesem Jahr Gültigkeit? Nach Deiner Meinung braucht Ihr dann ja erst wieder "Nachwahlen", für die jenigen, die "neu" in den Betrieb eingestellt werden, weil ja die "Alten" noch Ihre Stimmanteile von 1951 haben?!
"Zudem war eine meiner Fragen ob die Möglichkeit besteht die Wahl üngültig zu machen. So z.B. wenn der Teil der Belegschaft der sich getäuscht fühlt ihre Wahlzettel ungültig macht??"
Macht das ruhig. Mit ungültigen Stimmzettel kann ganz einfach verfahren werden: diese sind bei der Auszählung nicht zu berücksichtigen.
Kleines Beispiel:
Eure Liste (A) mit dem "linken" BR bekommt 70% der GÜLTIGEN Stimmen;
Eure Liste (B) bekommt 30% der GÜLTIGEN Stimmen.
Wie also wird das Wahlergebnis aussehen?
Mann Leute! Bringt Euch beim nächsten Mal gefälligst mehr ein!!! Nicht immer nur meckern!! Damit helft Ihr niemandem - am wenigsten Euch selber!
Und dann macht Euch mal auf der Web-Site der für Euch zuständigen Gewerkschaft schlau, was Ihr für MATERIELLE Vorteile einer Mitgliedschaft habt.
Die Ideellen habt Ihr ja schon mitbekommen:
1. Ihr bekommt Informationen die Euch weiterhelfen.
2. Ihr stärkt den Zusammenhalt und die "Kampfkraft" von uns allen!
3. Ihr könnt die Einhaltung der Tarifverträge rechtsgeschäftig einfordern.
Geht doch mal als nichtorganisierter AN zu Eurem Chef und sagt Ihm, dass Ihr auf die Regelungen des Tarifvertrages verzichtet.
Denn die Gewerkschaft hat ja die Tarifverträge nicht für Euch abgeschlossen. Es obliegt dem Chef auch nicht Euch die Anwendung dieser Verträge aufzuzwängen!
Das steht sinngemäss im Grundgesetz. Da heißt es "freie Entfaltung der Persönlichkeit" Und wenn Euch so ein "muchtiger" Tarifvertrag aufgezwungen wird, dann ist es wohl mit der freien Entfaltung vorbei!
Ihr möchtet also gern - so wie von vielen Politikern immer wieder gern "verbesserungswürdigmachend" angemahnt - auf Augenhöhe mit ihm um die Ausgestaltung Eurer Arbeitsverträge verhandeln.
Ausgangsbasis könnte ja durchaus der 09. Mai 1945 sein.
Dann werdet Ihr sicher mehr erreichen, als die "überflüssigen" Gewerkschaften.
"Um Schuldzuweisungen ist es nie gegangen, sonder um die beste Arbeitnehmervertretung."
Dann verstehe ich Dich nicht!
Benno