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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anfechtung einer Betriebsratswahl - wie kann das geschehen?

T
tti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Betriebsratswahlen. Bei uns findet in einer Woche die Betriebsratswahl statt. Im Vorfeld dieser Wahl sind einige Dinge nicht ganz sauber gelaufen. Zum einem wurde eine Einladung der Gewerkschaft verschickt um eine Information zu der Wahl durchzuführen. Aus dieser Einladung ging nicht hervor das auch nicht Gewerkschaftsmitglieder an dieser Veranstaltung teilnehmen können. Es wurde eine Liste erstellt auf der sich fast nur Gewerkschaftsmitglieder befinden. Aus dieser Liste wurde ein Flyer ( mit Fotos der Kanditaten) gemacht der eindeutig von der Gewerkschaft gesponsort wurde. Es wurde zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Liste erstellt, die zum größten Teil aus Kanditaten besteht die nicht der Gewerkschaft anhören. Ein großer Teil der Belegschaft wurde auch über diese Liste nicht informiert, um z.B. eigene Kandidaten aufzustellen. Es entsteht der Eindruck das hier ganz bewust Mitarbeiter nicht informiert wurden um die Wahl zu Gunsten der einzelnen Listen zu beeinflussen. Leider geht es hier nicht mehr um die Sache , sondern um Posten verschiebereien. Da jetzt zwei Listen bestehen, können leider keine Einzelpersonen gewählt werden, sonder es müssen komplette Listen gewählt werden. Die Reihenfolge dieser Listen wurde auch ganz gezielt ausgewählt, um die Wunschkandidaten der einzelnen Listen zu puschen. Diese Reihenfolge entspricht in keinster Weise den Vorstellungen der Belegschaft. Eine reelle Wahl kann hier nicht mehr stattfinden. Meine Frage hierzu ist: Was kann man hiergegen machen? Wie kann man die Wahl ungültig machen bzw. anfechten? Für eine schnelle Anwort bin ich sehr dankbar

3.53809

Community-Antworten (9)

A
Abakus

29.03.2006 um 14:37 Uhr

Man kann nichts dagegen machen. Alles legal.

N
norbert

29.03.2006 um 14:37 Uhr

Das geschilderte Verfahren ist ok., auch wenn möglicherweise "Bauchschmerzen" bestehen. Die Gewerkschaft kann eine eigene liste aufstellen und das sie dann Gewerkschaftzmitglieder bevorzugt ist nicht zu beanstanden. Ebenso kann sie zu einer Info-Veranstaltung nur die Gewerkschaftsmitglieder einladen. Wenn eine weitere Liste erstellt wird, müssen dieren Mitglieder ggf. selbst "Wahlwerbung" betreiben. Die Reihenfolge auf der Liste ist ebenfalls Sache der jeweilgen Liste. Also machen kann man m.E. nichts dagegen.

B
Benno_BRB

29.03.2006 um 14:43 Uhr

Ja tti!

Das Thema wird hier öfter angesprochen, welch ungeheure Ungerechtigkeit und Mogeleien doch solch eine Listenaufstellungen bedeutet. Da nehmen doch einige nicht auf die Bedürfnisse einzelner Mitarbeiter Rücksicht. So eine Unverschämtheit aber auch!

Und erst dieser Unsinn mit den Stützerunterschriften...tststs

Also: Eine Listenwahl ist nicht gerechter oder ungerechter als eine Personenwahl! Ausserdem steht im BGB irgendwo, dass Unwissenheit nicht vor Bestrafung schützt.

Ich sage immer wieder:

Wissen schadet dem, der es nicht hat und wer nichts weiss muss alles glauben.

Betriebliche Gewerkschaftsversammlungen sind nicht unbedingt betriebsöffentlich abzuhalten. Dann wäre es eine Betriebsversammlung. Auch zu solch einer sind nicht immer alle Angestellten zu bewegen!!! Obwohl dies in der regulären Arbeitszeit stattfinden muss!

Wenn dann auf einer Betriebsgewerkschaftsversammlung einzelne "ungeliebte" Mitarbeiteter ganz nach oben auf die Liste "gepuscht" werden, zeigt das m.E. lediglich eine demokratische Meinungsbildung an. Leider kann man auch hier nicht den bösen, nichtsnutzigen Betonköpfen der Gewerkschaft den Hals aumdrehen! Wer auf meine Liste soll der wird von mir informiert und wer mich nicht auf seiner Liste haben will, der fragt mich erst gar nicht.

Aber wenn die Unzufriedenen eine eigene Liste machen - und sich endlich mal bewegen und einbringen anstatt immer nur zu nörgeln - dann haben sie ja die Chance es all denen zu zeigen wie der Hase läuft.

Benno

R
rainerzwo

29.03.2006 um 14:59 Uhr

a)> Aus dieser Einladung ging nicht hervor das auch nicht Gewerkschaftsmitglieder an dieser Veranstaltung teilnehmen können.

Wenn das nur eine "Einladung" war, wüsste ich nicht, dass dadurch gegen Gesetze verstoßen wurde.

b)> in Flyer ( mit Fotos der Kanditaten) gemacht der eindeutig von der Gewerkschaft gesponsort wurde

ist auch nicht verboten... -

c) ein großer Teil der Belegschaft wurde auch über diese Liste nicht informiert, um z.B. eigene Kandidaten aufzustellen

Es gibt keine Regelung, die verlangt, dass die Bildung von Listen in der (Beriebs-)öffentlichkeit stattzufinden habe. Das macht jede Liste für sich intern aus, wen sie wie mit draufhaben will und wen nicht.

d) bewust Mitarbeiter nicht informiert wurden um die Wahl zu Gunsten der einzelnen Listen zu beeinflussen

Das ist eigentlich der Normalzustand: Wenn Parteien zur Wahl antreten ist das Interesse die Leute über die anderen Parteien zu informieren auch gering.

e) Da jetzt zwei Listen bestehen, können leider keine Einzelpersonen gewählt werden

so lautet das Gesetz.

f) Die Reihenfolge dieser Listen wurde auch ganz gezielt ausgewählt

auch das ist laut Gesetz genau so vorgesehen.

g) entspricht in keinster Weise den Vorstellungen der Belegschaft

Wenn die "Belegschaft" da andere Vorstellungen gehabt hätte, hätte sie ja vielleicht bessere Listen aufgestellt (und wenn sie interessiert genug daran gewesen wäre).

Ich gehe einmal davon aus, dass das Wahlausschreiben (und damit der Aufruf an die Belegschaft innerhalb von 14 Tagen Listen zu bilden) rechtmäßig ausghängt wurde.

Den Kandidaten kannst du wirklich nicht anlasten, dass sie kandidieren. Immerhin hattest (vermutlich auch) du das Recht zu kandidieren (sprich: laut Gesetz notfalls eine eigene Liste zu machen).

T
tti

29.03.2006 um 15:28 Uhr

Hallo,

es geht nicht darum irgend jemandem eine Schuld zu zu weisen.
Das Problem ist das sich ein großer Teil der Belegschaft schlecht informiert fühlt. Da Wahllisten zwar auslagen, aber an einem schwarzen Brett was bis Dato nicht dem Betriebsrat zu zu Ordnen war. Der jetzige Betriebsratsvorsitzende geht wohl in zwei jahren in Rente und hat auf Platz zwei einen seiner Kollegen gesetzt um diesen seinen Posten zu zu schanzen und nicht denjenigen der bei der letzen Wahl die meisten Stimmen hatte. Zudem war eine meiner Fragen ob die Möglichkeit besteht die Wahl üngültig zu machen. So z.B. wenn der Teil der Belegschaft der sich getäuscht fühlt ihre Wahlzettel ungültig macht?? Um Schuldzuweisungen ist es nie gegangen, sonder um die beste Arbeitnehmervertretung.

R
rainerzwo

29.03.2006 um 15:42 Uhr

Hallo

a) aber an einem schwarzen Brett was bis Dato nicht dem Betriebsrat zu zu Ordnen war

Das kann richtig sein. Denn die Wahl hat mit dem (aktuellen) Betriebsrat nichts mehr zu tun und die Information gehört ans allgemeine öffentliche Brett (wenn auch Kopien an weiteren Stellen nie schaden..)

b) hat auf Platz zwei einen seiner Kollegen gesetzt Damit wir der Kollege vielleicht als Betriebsrat gewählt. Über Vorsitz und Vertreter entscheiden alle gewählten BR-Mitglieder (-und nicht die Wähler).

c) Wahl ungültig machen Zu viele Arbeitgeber haben sich schon den Kopf zerbrochen, wie man das erreicht - da lässt das Gesetz wirklich kaum eine Lücke. Rum"spielereien" im Wahlvorgang werden von der überwiegenden Mehrheit als undemokratisch gesehen und oft als Mißachtung der demokratischen Wahl an sich gewertet. Die einzige Alternative ist die Kraft der Überzeugung: Wenn der gewählte Betriebsrat sich nicht legimiert fühlt (z.B. weil sie deine Überzeugung teilen), dann kann er natürlich geschlossen zurücktreten und so eine Neuwahl eingeleiten.

L
loo

06.04.2006 um 00:52 Uhr

Ich finde es ja ganz nett, wie hier Arbeitnehmer pro und kontra Gewerkschaft Stellung beziehen. Aha, den Arbeitgeber wird das bestimmt sehr freuen. Vielleicht sollte man ja einmal versuchen, zusammen anstatt gegeneinander zu arbeiten. Leute, Leute, schlaft endlich aus. Die Spassgesellschaft "soziale Marktwirtschaft" hat schon eine ganze Weile Insolvenz angemeldet.

RI
Ramses II

06.04.2006 um 00:57 Uhr

loo,

welch ein aussagekräftiges Pseudonym!

B
Benno_BRB

06.04.2006 um 11:18 Uhr

Moins Hier!

@ Ramses: Sprich mir nach: "vielleicht heißt das ja luh!?" (;-))

@ tti:

"es geht nicht darum irgend jemandem eine Schuld zu zu weisen. Das Problem ist das sich ein großer Teil der Belegschaft schlecht informiert fühlt. "

Jeder hat das Recht sich zu informieren. Nicht die Pflicht. Bei uns in der Firma gab es ein riesen Wirbel um ungelegte Eier! Und warum? Weil keiner der Meinung war sich das Wahlausschreiben ordentlich durchzulesen! Selbst der BR hat da so seine Probleme mit!

"Der jetzige Betriebsratsvorsitzende geht wohl in zwei jahren in Rente und hat auf Platz zwei einen seiner Kollegen gesetzt um diesen seinen Posten zu zu schanzen und nicht denjenigen der bei der letzen Wahl die meisten Stimmen hatte. "

Die letzte Wahl ist - wahrscheinlich auch bei Euch schon vier Jahre her und warum hat denn die Anzahl der Stimmen aus dem vorherigen Wahlgang auch in diesem Jahr Gültigkeit? Nach Deiner Meinung braucht Ihr dann ja erst wieder "Nachwahlen", für die jenigen, die "neu" in den Betrieb eingestellt werden, weil ja die "Alten" noch Ihre Stimmanteile von 1951 haben?!

"Zudem war eine meiner Fragen ob die Möglichkeit besteht die Wahl üngültig zu machen. So z.B. wenn der Teil der Belegschaft der sich getäuscht fühlt ihre Wahlzettel ungültig macht??"

Macht das ruhig. Mit ungültigen Stimmzettel kann ganz einfach verfahren werden: diese sind bei der Auszählung nicht zu berücksichtigen.

Kleines Beispiel:

Eure Liste (A) mit dem "linken" BR bekommt 70% der GÜLTIGEN Stimmen; Eure Liste (B) bekommt 30% der GÜLTIGEN Stimmen.

Wie also wird das Wahlergebnis aussehen?

Mann Leute! Bringt Euch beim nächsten Mal gefälligst mehr ein!!! Nicht immer nur meckern!! Damit helft Ihr niemandem - am wenigsten Euch selber! Und dann macht Euch mal auf der Web-Site der für Euch zuständigen Gewerkschaft schlau, was Ihr für MATERIELLE Vorteile einer Mitgliedschaft habt. Die Ideellen habt Ihr ja schon mitbekommen:

  1. Ihr bekommt Informationen die Euch weiterhelfen.
  2. Ihr stärkt den Zusammenhalt und die "Kampfkraft" von uns allen!
  3. Ihr könnt die Einhaltung der Tarifverträge rechtsgeschäftig einfordern.

Geht doch mal als nichtorganisierter AN zu Eurem Chef und sagt Ihm, dass Ihr auf die Regelungen des Tarifvertrages verzichtet. Denn die Gewerkschaft hat ja die Tarifverträge nicht für Euch abgeschlossen. Es obliegt dem Chef auch nicht Euch die Anwendung dieser Verträge aufzuzwängen!

Das steht sinngemäss im Grundgesetz. Da heißt es "freie Entfaltung der Persönlichkeit" Und wenn Euch so ein "muchtiger" Tarifvertrag aufgezwungen wird, dann ist es wohl mit der freien Entfaltung vorbei!

Ihr möchtet also gern - so wie von vielen Politikern immer wieder gern "verbesserungswürdigmachend" angemahnt - auf Augenhöhe mit ihm um die Ausgestaltung Eurer Arbeitsverträge verhandeln. Ausgangsbasis könnte ja durchaus der 09. Mai 1945 sein. Dann werdet Ihr sicher mehr erreichen, als die "überflüssigen" Gewerkschaften.

"Um Schuldzuweisungen ist es nie gegangen, sonder um die beste Arbeitnehmervertretung."

Dann verstehe ich Dich nicht!

Benno

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