Hallo,
habe da mal eine Frage.
Wenn zur Sitzung, in der der Wahlvorstand gewählt wurde, falsch eingeladen wurde, ist doch der Beschluss bzw. die Wahl des Wahlvorstands ungültig, oder nicht?
Wenn sich nun niemand darüber aufregt und es rein theoretisch tatsächlich zur Wahl kommt, kann dann aufgrund dieses Fehlers die Wahl angefochten werden?
Dank und gruß Chrissi