Erstellt am 15.11.2005 um 13:41 Uhr von Fayence
Hallo Chrissi!
Grundsätzlich setzt jede rechtswirksame Beschlussfassung die ordnungsgemäße Einladung zu einer BR-Sitzung voraus.
Verstehe nur Deine 2. Frage nicht. Soll erst das Wahlergebnis vorliegen, um die Wahl dann im Zweifel anzufechten? Wenn ein Fehler gemacht wurde, ist es doch wohl im Sinne Aller, diesen schnellstmöglich zu "heilen"! Gerade wenn es um die BR-Wahl geht. Gruß
Erstellt am 15.11.2005 um 22:07 Uhr von Ramses II
Es wäre zuerst zu prüfen ob die Bestellung des Wahlvorstandes eine förmliche Wahl darstellt. Dann könnte diese nur innerhalb von zwei Wochen angefochten werden.
Falls juristisch die Bestellung des Wahlvorstandes keine förmliche Wahl darstellt halte ich es durchaus für wahrscheinlich dass das AG feststellen würde, dass der Wahlvorstand zwar nicht ordentlich legitimiert war, die Wahl aber dennoch gültig ist.