Hallo zusammen ,
Wir im BR hatten heute ein kontroveres Thema.
Es geht darum wer Einblick in eine Personalakte hat .
Aus der Formulierung des § 83 Abs. 1 BetrVG ergibt sich, dass der Betriebsrat zumindest dann von sich aus Einblick in die Personalakten nehmen kann, wenn der betreffende Arbeitnehmer sein Einverständnis erklärt hat. Hinzu kommt der autorisierte Personalwesen-Mitarbeiter , Betriebsinhaber und nun zum Knackpunkt : der direkte Vorgesetzte !!??
Darf der direkte Vorgesetzte das wirklich anstreben auch wenn sensible Teile wie spezielle und private Gesundheitsdaten gesondert aufbewahrt und gesichert werden ??
Also die Kernfrage lautet : Der BR muss vom Kollegen sein Einverständnis einholen , der direkte Vorgesetzte braucht dies nicht tun !?
Für sachdienliche Kommentare wäre ich sehr dankbar .
MfG
blackman