Erstellt am 07.10.2014 um 08:02 Uhr von gironimo
Der BR hat einen Informationsanspruch (ganz allgemein über den § 80 Abs. 2 BetrVG, und im speziellen weitere Paragraphen)
Erstellt am 07.10.2014 um 09:15 Uhr von Nubbel
die frage ist doppelt. wende dich an deinen br, der hat einen wa und der bekommt die zahlen