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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalakte - darf ein AN Einblick in seine Personalakte nehmen?

M
monti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf ein An Einblick in seine Personalakte nehmen? Oder nur mit besonderem Grund.Kann ein An ein Zwischenzeugniss verlangen oder auch nur mit besonderem Grund?Wo kann ich das nachlesen?

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

28.01.2008 um 20:57 Uhr

@Monti, http://www.arbeitsrecht.org/zeugnis/aufbau/topnews06514.html#

§ 83 BetrVG, Einsicht in die Personalakten (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. (2) Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen.

K
Konrad

29.01.2008 um 12:46 Uhr

@Monti, ein Arbeitnehmer kann bei ungekündigter Stellung ein sogenanntes Zwischenzeugnis verlangen, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, der Arbeitnehmer sich anderweitig bewerben will, oder er beabsichtigt, eine Fort- oder Weiterbildungseinrichtung zu besuchen und die Aufnahme von einem Zwischenzeugnis abhängig ist oder aber bei einer Betriebsveräußerung. Bei Versetzung in eine andere Abteilung, bei einem Wechsel des Vorgesetzten oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit) kann der Mitarbeiter zumindest eine Zwischenbeurteilung einfordern.

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