Hallo,

wir sind eine Tochter eines US-Unternehmens. Wir haben eine eigene HR-Abteilung und die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden auch bei uns durchgeführt.

Die Personakten der Mitarbeiter sollen bei uns digitalisiert werden und die Original-Personalakten an eine Schwesterfirma von uns in Deutschland ausgelagert werden (warum auch immer). Ich finde das nicht so angenehm, denn:

Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 BBG ist die Personalakte

(1)…vertraulich zu behandeln und durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Einsichtnahme zu schützen.

Nach § 107 Abs. 1 BBG dürfen nur Beschäftigte Zugang zur Personalakte haben, die im Rahmen der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten beauftragt sind und nur soweit dies zu Zwecken der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft erforderlich ist.

Wenn es so weit kommt, möchte ich mich mit der GF anlegen, da unsere Schwesterfirma nichts mit den o. g. Angelegenheiten zu tun hat. Bin ich da auf der sicheren Seite?

LG
Mary Jane