Hallo,
wer ist für die Kontrolle der Einhaltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zuständig? Und wer muss beim AG Verstöße gegen eine GBV melden und auf Abhilfe drängen?
Die Meinungen gehen im GBR diesbezüglich auseinander. Der GBR-V sieht die Zuständigkeit und vorallem die Klärung und Behandlung von Verstößen bei den lokalen BR; ich bin dagegen der Meinung, dass der GBR dafür zuständig ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen ggf. mit Rechtsgrundlagen?
Danke.