Zuständigkeit bei Verstoß gegen GBV
Hallo, wer ist für die Kontrolle der Einhaltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zuständig? Und wer muss beim AG Verstöße gegen eine GBV melden und auf Abhilfe drängen? Die Meinungen gehen im GBR diesbezüglich auseinander. Der GBR-V sieht die Zuständigkeit und vorallem die Klärung und Behandlung von Verstößen bei den lokalen BR; ich bin dagegen der Meinung, dass der GBR dafür zuständig ist. Kann mir da jemand weiterhelfen ggf. mit Rechtsgrundlagen? Danke.
Community-Antworten (2)
24.04.2014 um 11:32 Uhr
Es kommt darauf an. Wenn es nur in einzelnen Betrieben zu Problemen kommt, sehe ich den örtlichen BR in der Pflicht.
Hierzu siehe auch § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG:
Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
und ergänzend dazu § 50 Abs. 1 BetrVG:
Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen >und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können< (...)
Wenn eine GBV natürlich überhaupt nicht angewendet wird, kann auch der GBR aktiv werden. Aber ich sehe wenig Sinn darin, sich über Zuständigkeiten zu streiten. Sinnvoll ist doch eher die Problembehebung.
24.04.2014 um 11:47 Uhr
Hallo fragenderBR, in Ergänzung zu gironimo, erinnere doch mal die Kollegen im GBR, wo sie eigentlich herkommen. Sie sind als GBR nicht vom Himmel gefallen, sondern entstammen den einzelnen lokalen BR. Es ist nicht einzusehen, dass diese Kollegen gleichzeitig Mitglied im BR und im GBR sein wollen, sich aber für die 'hier getroffenen' Vereinbarungen zuständig fühlen, und für die 'dort getroffenen' nicht.
Verwandte Themen
Unterschiedliche BVs zum Thema Urlaub
ÄlterLiebe Forenteilnehmer, ich bin nun schon länger stiller Mitleser aber möchte mich nun einmal aktiv mit einer Frage beteiligen :) Kurz zu mir: Ich bin im Betriebsrat eines Konzerns mit 10 Standorten i
GBV zur Einführung und Nutzung eines Personalinformationssytems
ÄlterHallo, Bei uns im Werk existiert eine digitale Zeiterfassung (Chip). Nun will der AG zusätzlich in unseren Stützpunkten eine Zeiterfassung per Fingerprint einführen. Es gibt keine BV zur Zeiterfassun
GBV nicht veröffentlicht; alte BV weiterhin verfügbar. Was gilt?
ÄlterHallo zusammen! 2017 wurde eine GBV zum Thema Altersteilzeit erstellt und unterzeichnet. Unser BR hatte eine entsprechende Delegation an den GBR erteilt. In der GBV gibt es einen Hinweis, dass unsere
Gesamtbetriebsvereinbarung vor Betriebsvereinbarung?
ÄlterAls die GBV geschlossen wurde, hatte unser Betriebsteil keinen eigenen Betriebsrat. Nachdem unser Betrieb im März seinen eigen BR gewählt hat (1 BR-Frau-Show), wurde ich von meinen Kollegen gefrag
Austritt aus einer GBV
ÄlterHallo zusammen, folgender Sachverhalt: Bei uns, einem mittelständigem Unternehmen mit vier Standorten in Deutschland, haben wir 2013 eine GBV abgeschlossen, die eine Rufbereitschaft regelt. In dieser