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Abschluss einer GBV

H
Halbi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle miteinander, Ich habe da mal eine Frage zum Gesamtbetriebsrat. Der GBR möchte eine GBV zur Verpflichtung zur G25 abschliessen. In wie weit haben wir als BR die Möglichkeit unser Werk davon auszuschliessen bzw. auf den Inhalt so Einfluss zu nehmen ,das unsere Vorstellungen auch umgesetzt werden. Wird eine GBV mit einfacher Mehrheit umgesetzt oder sind die Betriebsteile die "Nein" bei der Abstimmung gesagt haben aussen vor.? Danke für Eure hinweise im voraus.

Es geht nicht darum etwas zu blockieren,sondern eher darum das der GBR über unsere Köpfe entscheidet ohne auf unsere Wünsche einzugehen. Auf dem BR3 hat man uns gesagt das" Diese Sachen" nur umgesetzt werden ,wenn alle zustimmen. Wir haben nun im BetrVG gesucht und nichts genaues gefunden. Wäre ja nur fair wenn auch wir als kleiner BR (7) da etwas einwirken könnten.

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Community-Antworten (4)

K
kassenwart

03.05.2012 um 22:54 Uhr

.....das unsere Vorstellungen auch umgesetzt werden.

In dem ihr im GBR mitarbeitet!

K
Kölner

03.05.2012 um 23:02 Uhr

@halbi Hast Du Dich schon einmal mit Abstimmungen im GBR/KBR beschäftigt? Ein KBR-Mitglied hat so viele Stimmenanteile wie AN, die er vertritt im KBR.

Das Thema G25 ist übrigens ein klassisches KBR/GBR-Thema. Ich zweifel ernsthaft daran, dass ihr auch nur annähernd Euch ausschließen könnt...

H
hennessy

04.05.2012 um 09:23 Uhr

Natürlich bleibt euch als Betriebsrat vor Ort die Entscheidung ob Ihr für euren Standort eine eigene BV wollt.

Wir fordern jeden BR auf den GBR per Beschluß einen Auftrag zur Verhandlung einer GBV zu geben. Und sogar da kann der einzelne BR sich dass Recht vorbehalten die GBV für sich anzuwenden.

Im Übrigen kann ich den anderen Antworten nur Zustimmen. Aktiv im GBR mitarbeiten. Es gibt nichts schlimmeres für einen GBR wenn einzelne BR's meinen der GBr interessier sie nicht und arbeiten nur bei sich vor Ort.

K
Kölner

04.05.2012 um 09:27 Uhr

@hennessy Das stimmt so nicht: Man wird keinen Zustimmungvorbehalt als örtlicher BR haben, wenn es sich um eine originäre Aufgabe des KBR/GBR handelt...

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