Erstellt am 11.03.2016 um 13:11 Uhr von Widder
Wenn der Beschluß rechtsgültig zustande gekommen ist, ist die GBV ist gültig, und wird umgesetzt.
Erstellt am 11.03.2016 um 16:32 Uhr von gironimo
Wurde der GBR denn beauftragt, die Angelegenheit auszuhandeln oder ist er im Sinne des BetrVG überhaupt zuständig?
Erstellt am 11.03.2016 um 19:19 Uhr von Challenger
Was genau ist denn Gegenstand der GBV ???
Erstellt am 12.03.2016 um 21:06 Uhr von BloodyBeginner
Na das ist Demokratie. Auch wenn zum Beispiel im örtlichen 5er Gremium ein Mitglied gegen eine BV ist und 4 dafür, dann gilt die BV doch.