Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Bei uns, einem mittelständigem Unternehmen mit vier Standorten in Deutschland, haben wir 2013 eine GBV abgeschlossen, die eine Rufbereitschaft regelt. In dieser Vereinbarung sind unter anderem auch Arbeitszeiten außerhalb der Regelarbeitszeit geregelt. Jetzt haben wir ein Standort in dem nur neue Kollegen im BR sind. Diese haben nun die Geschäftsführung aufgefordert diese bestehende GBV für diesen Standort innerhalb von zwei Wochen neu zu regeln, ansonsten würden sie ein Beschlussverfahren nach § 23 Abs.3 BetrVG einleiten. Stützen wollen die Kollegen diese Forderung auf § 87 Abs.1 Ziffer 2 BetrVG, das der BR und nicht der GBR die Arbeitszeiten regelt.

Meine Frage:

Was passiert jetzt mit der bestehenden GBV und was muss der GBR in den nächsten Schritten tun? Entfällt die GBV und muss jetzt jeder Standort diese Rufbereitschaft neu regeln?