Überstunden trotz Urlaub
Hallo, Eine Kollegin hat im Mai 1 Woche Urlaub, in der verbleibenden Arbeitszeit soll sie aber genauso viele Stunden arbeiten wie sonst im ganzen Monat. Dadurch entstehen logischerweise dann Überstunden. Sie sagt sie benötigt den Urlaub zum erholen, was ja auch so ist, deswegen will sie die Mehrarbeit nicht hinnehmen. Zumal wir seit Monaten schon umterbesetzt sind und alle Überstunden vor uns her schieben. Meine Frage, ist diese Situation gesetzlich geregelt? Wenn ja , dann wo? Vielen Dank im vorraus
Community-Antworten (7)
14.04.2014 um 23:48 Uhr
Der BR ist doch bei Überstunden ganz klar mit im Boot laut §87 Absatz 1 Ziffer 3. Genehmigt doch die Überstunden einfach nicht, dafür braucht ihr noch nicht einmal eine Rechtfertigung. Aber wenn ihr euch doch rechtfertigen wollt, führt die Unterbesetzung und die damit verbundenen Überstunden an.
14.04.2014 um 23:59 Uhr
Das ist schon klar. Überstunden an sich sind auch nicht das Problem. Es geht hier um eine 30Stunden Kraft, die eine Woche Urlaub macht , aber in der restlichen Zeit genauso viel arbeitet, als wäre sie nicht im Urlaub. Sie meint eben, das der Erholungswert dann dahin ist. Leider ist der Dienstplan auch schon genehmigt, ich war krank und der Br bestand hauptsächlich aus Nachrückern, die das sonst nicht machen.
15.04.2014 um 09:36 Uhr
Dann sollte sie eben ihren Urlaub nicht nehmen, sondern Stunden abbummeln. Der Effekt ist der Gleiche, nur dass sich Cheffe fürchterlich aufregen wird.
15.04.2014 um 10:35 Uhr
Wo entstehen denn in demgeschilderten Fall Überstunden?
15.04.2014 um 11:20 Uhr
Na, wenn ich Urlaub nehme ist das Arbeitszeit. Wenn ich in der verbleibenden Zeit meine monatlich vereinbarte Stundenzahl trotzdem arbeite, dann entstehen eben Überstunden . Ist bei Teilzeitkräften ja auch gang und gäbe.
15.04.2014 um 11:33 Uhr
Trotzdem ist der Rat vom "blutigen Anfänger" der richtige. Der BR stimmt nicht zu. Damit ist es zunächst einmal Gesetz! Weil der AG Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR nicht durchführen kann.
Gerade weil Ihr offenbar personell unterbesetzt seit, ist dieser Weg der einzige, den AG zu Handlungen zu bewegen, um die Personalsituation zu verbessern. Der BR sollte mit dem AG ins Gespräch kommen, dass er Mehrarbeit nicht mehr genehmigen wird, wenn der AG nicht im Gegenzug für ausreichend Personal sorgt. Und dann sollte der BR auch einmal Flagge zeigen.
Wenn der BR schon zugestimmt hat, kann die Kollegin noch den Beschwerdeweg nehmen. Zu prüfen wäre auch, was konkret sie im Arbeitsvertrag vereinbart hat. Gibt es hier überhaupt eine Klausel für Mehrarbeit?
15.04.2014 um 11:49 Uhr
Moooment... Die Kollegen vom BR haben doch dem neuen Dienstplan schon zugestimmt.
Demnach ist die Frage doch für den Eimer (Zitat 'Leider ist der Dienstplan auch schon genehmigt, ich war krank und der Br bestand hauptsächlich aus Nachrückern, die das sonst nicht machen.'). Es wird sich also nichts an der zu leistenden Stundenanzahl der Kollegin für dieses Mal ändern. Sie wird - dank des BRs - genau so arbeiten (müssen). Erholung hin, Erholung her.
Ich würde da eher mal auf die Zukunft mein Augenmerk legen und der Kollegin den sauren Apfel ein wenig schmackhaft versüssen, damit diese im Betrieb nicht gegen den BR verbal Amok läuft.
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