Freistellung für GBR Vorsitzenden
Unser BR hat sich nun konstituiert. Mit Eurer Hilfe hoffentlich auch rechtssicher.
Nun aber das nächste Problem. Es geht um die Freistellungen: wir bekommen nach dem Gesetz 7 Stück. Vorgesehen sind bei uns Vorsitzender und Stellvertreter plus 5 weitere. Aus unserem Betrieb wird auch der GBR Vorsitzende gestellt. Für den hatten wir keine vorgesehen. Der AG hat nun verlauten lassen, dass es für den GBR Vorsitzenden keine weitere geben wird. Ist das rechtens? Muss man bei einem GBR von über 30 Leuten nicht den GBR Vorsitzenden vom AG freistellen? Oder muss ich wegen dem GBR auf meine Freistellung verzichten? Finde das ungerecht
Community-Antworten (4)
09.04.2014 um 15:29 Uhr
moin, soll er sich halt jeden Tag zum Arbeitsbeginn abmelden und zum Feierabend wieder anmelden. mal schauen wie lang der AG diese unsicherheit mitmacht oder dann nicht doch ne Freistellung draus macht.. Ansonsten müsst ihr halt eure Freistellungen neu verteilen. Bei so viel Freistellungen sollte aber eigentlich auch jemand dabei sein der solche Fragen beantworten kann, ohne groß nachblättern zu müssen.
09.04.2014 um 16:34 Uhr
In der Tat gilt der § 38 BetrVG nicht für den GBR. Der GBR-Vorsitzende kann ja als BR-Mitglied in seinem Betrieb freigestellt sein; oder - wie stiffler schon sagt - er nutzt den Anspruch aus dem § 37 BetrVG.
09.04.2014 um 19:34 Uhr
der GBR Vorsitzende wird wohl den beschriebenen Weg über 37 BetrVG gehen müssen oder der BR hat hier eine Einsicht. Ich kann der AG sogar etwas verstehen....
10.04.2014 um 00:09 Uhr
mir will doch nicht ernsthaft einer erzählen, dass in einem betrieb mit 5000 kollegen man auf dieses forum angewiesen ist, um "rechtssicher" zu arbeiten
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