Unser BR hat sich nun konstituiert. Mit Eurer Hilfe hoffentlich auch rechtssicher.

Nun aber das nächste Problem. Es geht um die Freistellungen: wir bekommen nach dem Gesetz 7 Stück. Vorgesehen sind bei uns Vorsitzender und Stellvertreter plus 5 weitere. Aus unserem Betrieb wird auch der GBR Vorsitzende gestellt. Für den hatten wir keine vorgesehen. Der AG hat nun verlauten lassen, dass es für den GBR Vorsitzenden keine weitere geben wird. Ist das rechtens? Muss man bei einem GBR von über 30 Leuten nicht den GBR Vorsitzenden vom AG freistellen? Oder muss ich wegen dem GBR auf meine Freistellung verzichten? Finde das ungerecht