Mahlzeit zusammen. Habe mal eine kurze Frage. Als BR kann ich mich ja für notwendige Arbeit nach Paragraph 37 Abs. 2 freistellen lassen, wenn ich mich beim AG ab bzw später wieder zurückmelde.
Wie sieht es bei der GBR Arbeit aus? Hintergrund ist, dass wir als GBR in Betriebe gehen, die noch keinen BR haben. Unter anderem soll kontrolliert werden, ob GBVen eingehalten werden. Aber auch um die Kollegen zu motivieren, einen eigenen BR zu gründen. Auch als Ansprechpartner für die Kollegen wollen wir erstmal da sein.