GBR mit nur 2 Betriebsstätten und auch nur mit jeweils einem BR. Einer vertritt 12 Kollegen, der andere 17 Kollegen. Nun muss ja nach § 51 iVm 47 Betrvg ein Vorsitzender gewählt werden. Das wäre der Kollege mit 17 Kollegen. Der andere Stellvertreter. Jetzt hat der mit den 17 Kollegen aber keine Lust, den Vorsitz zu übernehmen. Ist es dann möglich, dass der BR mit nur 12 MA den Vorsitz übernimmt ??