Erstellt am 25.08.2022 um 07:24 Uhr von seehas
Wenn die Fabrik 24/7 arbeitet, dann muss das auch für den BR möglich sein.
Nach § 37 BetrVG sollen die BR ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Wenn 24/7 gearbeitet wird, dann werden die nicht freigestellten BR auch 24/7 arbeiten. Also muss auch das BR Büro 24/7 nutzbar sein.
Erstellt am 25.08.2022 um 07:32 Uhr von UdoWoe
Muss nicht grundsätzlich den BR-Mitgliedern der Zugang zum BR-Büro möglich sein? Somit sollte eigentlich jedes BR-Mitglied einen Schlüssel o.ä. zum BR-Büro haben und kann damit auch zu jeder Zeit, bei euch also 24/7 die enstprechenden Kolleginnen und Kollegen beraten.
Erstellt am 25.08.2022 um 07:45 Uhr von xyz68
Die BR-Mitglieder haben 24/7 Zugriff auf das BR-Büro. Das bedeutet aber nicht, dass dieses Büro 24/7 besetzt sein muss. Jedes BR-Mitglied bekommt seinen Schlüssel.
Dafür reicht auch schon ein stinknormales 3-Schicht-System aus, um dies zu begründen.
Erstellt am 25.08.2022 um 08:17 Uhr von Relfe
für den Austausch mit den Kolleginnen empfiehlt es sich Bürozeiten einzurichten, gerade in einem 3-Schicht-System in dem Abends und Nachts "nur" nicht-freigestellte BRM anwesend sind.
Das erleichtert allen die Planung für den Austausch (Ausnahmen von den Bürozeiten bei aktuten Dringlichkeiten)
Erstellt am 25.08.2022 um 10:49 Uhr von Catweazle
Das JEDERZEITIGE Einsichtsrecht ergibt sich aus § 34 Abs. 3 BetrVg.
Erstellt am 25.08.2022 um 10:52 Uhr von Challenger
Was genau ist denn der Anlassfür Deine (berechtigten) Frage/n ? Wird denn den BR-Mitgliedern im 3-Schicht-System der Zugang zum BR'büro erschwert ?
Erstellt am 25.08.2022 um 11:09 Uhr von H_Ferl
Zunächst vielen Dank für die zahlreichen und schellen Rückmeldungen!
Zum Hintergrund; winzige Teile der Belegschaft arbeiten 24/7 in der Anlagenüberwachung, ein geringer Teil arbeitet im 2 Schichtdienst, das absolute Groh (97,64%) arbeitet auf Basis von Vertrauensarbeitszeit.. (ich weiß um die Problematik) in "Tagschicht"; die BR-M ebenfalls.
Es ging in meiner Frage nicht zentral um den Zugang zum BR-Büro, die Schlüsselvergabe ist ein eingespielter Prozess, sondern um den Zugang zu dem Gebäude in dem sich das BR-Büro befindet.
Erstellt am 25.08.2022 um 11:18 Uhr von celestro
"Es ging in meiner Frage nicht zentral um den Zugang zum BR-Büro, die Schlüsselvergabe ist ein eingespielter Prozess, sondern um den Zugang zu dem Gebäude in dem sich das BR-Büro befindet."
Das Eine funktioniert doch ohne das Andere überhaupt nicht.
Erstellt am 25.08.2022 um 11:35 Uhr von Relfe
wenn ca 98% der MA in Tagschicht arbeiten und die BRM auch, warum muss man dann nachts in das BR-Büro?
Ist doch kein BRM anwesend, die haben ja auch alle Tagschicht nach den Angaben des TE.
Und wenn dann mal ein BRM bei der Nachtschicht/Spätschicht vorbeischaut, wird sich auch ein Raum finden für ein vertrauliches Gespräch, weil Nachts nützen die BR-Unterlagen auch einem BRM nichts, wenn kein Ansprechpartner des AG anwesend ist.
Also Zugangsrecht dürfte klar sein ist uneingeschränkt vorhanden, aber ob das Sinn macht deswegen in diesem Fall "Krawall mit dem AG" anzuzetteln ? (es sei den aus Prinzip, aber das ist auch kein guter Grund)
Erstellt am 25.08.2022 um 22:04 Uhr von Dummerhund
@Relfe
"wenn ca 98% der MA in Tagschicht arbeiten und die BRM auch, warum muss man dann nachts in das BR-Büro?"
Mal angenommen du hast ein Grundstück auf dem sich ein Brunnen befindet der nicht gesichert ist, lässt du dein kleines Kind erst reinfallen bevor du ihn für die Zukunft absicherst?
Nichts anderes möchte die TE erreichen.
"Und wenn dann mal ein BRM bei der Nachtschicht/Spätschicht vorbeischaut, wird sich auch ein Raum finden für ein vertrauliches Gespräch, weil Nachts nützen die BR-Unterlagen auch einem BRM nichts, wenn kein Ansprechpartner des AG anwesend ist."
Du findest es demnach besser wenn Frl. Meier bei BRM Müller anruft und dieser dann sagt---lauf du mal los und suche einen freien Raum und ich laufe los und suche einen freien Raum. Wer zuerst einen gefunden hat meldet sich bei den anderen.
Komplizierter gehts nicht...
Was Unterlagen betrifft oder einfach nur Gesetze zum nachschlagen und nachlesen, nicht für alles braucht man gleich einen Ansprechpartner nach oben. Und ja es kann auch mal Dinge geben die atok geklärt werden müssen.
"aber ob das Sinn macht deswegen in diesem Fall "Krawall mit dem AG" anzuzetteln ? (es sei den aus Prinzip, aber das ist auch kein guter Grund)"
Gerade bei kleinen Sachen kann es manchmal Sinn machen Krawall zu machen um bei den Großen dann nicht gleich eins auf die Nase zu kriegen.
"
Erstellt am 26.08.2022 um 09:41 Uhr von Relfe
@Dummerhund
wenn Du ganz gelesen hättest, hättest Du gelesen das ich schrieb:
"Also Zugangsrecht dürfte klar sein ist uneingeschränkt vorhanden, "
und den Brunnen den ich tagsüber verschließe, den werden ich nachts nicht wieder öffnen - wenn du eine Vergelcih ziehst, dann bitte auch korrekt.
Und wenn Frl. Meier mich anruft, müßte sie ja erstmal meine Privatnummer haben, weil ALLE BRM in Tagschicht arbeiten --> man merke: wer Tagschicht arbeitet, hat bei Nachtschicht Privatleben und ist dienstlich nicht erreichbar
Und wenn eine BRM die Nachtschicht "besucht", dann muss auch nicht Frl. Meier den Raum suchen, den hat das BRM sich schon zum Zwecke seines Besuches gesucht und gesichert
Erstellt am 26.08.2022 um 18:07 Uhr von Dummerhund
@Relfe
"wenn Du ganz gelesen hättest, hättest Du gelesen das ich schrieb:
Also Zugangsrecht dürfte klar sein ist uneingeschränkt vorhanden"
Dann einfach mal nach einem Punkt aufhören und nicht Romane hinten anschließen. Der eine Satz hätte vollkommen gereicht.. Und wenn Frl. Meier nach Feierabend nicht erreichbar ist hat sie zu Feierabend dafür zu sorgen das die BRM nach ihren Feierabend freien Zugang zu ihren Räumen haben. Nicht mehr und nicht weniger. @Catweazles Antwort ist zu dem Thema völlig ausreichend.
Erstellt am 27.08.2022 um 12:49 Uhr von Relfe
@Dummerhund
so wenig wie ich Dir vorschreibe, wie Du deine Texte zu verfassen hast, so wenig hast Du es mir vorzuschreiben!
Ich verfasse meine Texte nach meiner "facon" und nicht wie Du dir das wünschst.
nach deinem vorherigen Kommentar war Frl. Meier die Nachtschicht-MA die BRM-Müller anruft. Nicht erreichtbar wäre demnach BRM-Müller, weil der Tagschicht hat und keine Privatnummer für die MA hinterlegt, weil er abends nicht dienstlich angerufen werden möchte.
Ich bezweifele mal das die GL abends den BRM anruft und keinen freien Raum hat (den sie ja selbst zur Verfügung stellen könnte und auch die Schlüssel hätte), ansonsten wüßte ich nicht wie dieses Frl. Meier dafür sorgen könnte, das der BRM einen freien Raum zur Verfügung gestellt zu bekommen hat. Es ist ja nicht anzunehmen, das die Nachtschicht-MA Frl. Meier die Befugnis dazu hat, dann würde das Problem mit dem fehlenden Raum in deinem vorherigen Kommantar ja nicht existieren.
ich will ja nicht ausschließen das sowohl die MAin in der Nachtschicht, die den BRM Müller anruft, als auch die GFin die abends nicht telefonisch erreichbar ist und den Raum zur Verfügung zu stellen hat, beide Frl Meier heißen (wäre aber für ein Beispiel eine unglücklich Namensdoppelung).
Und zur Verantwortlich für die zur Verfügungstellung des Raumes wäre nun mal der AG bzw. sein Beauftragter GF, daher meine Schlussfolgerung, das die 2. Frl. Meier die GFin sein muss und nicht die Nachtschicht-MAin.
Punkt .