Erstellt am 13.02.2011 um 14:03 Uhr von Mountainbiker
Sieh mal hier
http://www.impulse.de/recht-steuern/:Mitarbeitervertretung--Betriebsraete-haben-Recht-auf-Internet-und-E-Mail-Adresse/1014863.html
Zugang zum BR Büro: So wie ich das sehe, wird ja jedem Mitglied der Zutritt ermöglicht. Ich denke, dass die Sache mit dem Unterschreiben, ganz in Ordnung ist, um den Zugang durch nicht berechtigte Personen auszuschließen. Euer BR Vositzende hat normalerweise auch mehr organisatorischen Arbeit, aus diesem Grund sollte man in diesem Punkt nicht kleinlich werden.
Erstellt am 13.02.2011 um 15:15 Uhr von rtjum
Hallo,
ich denke da anders wie Mountainbiker.
Man sollte deswegen vielleicht kein Faß aufmachen, aber ich denke, daß §34 (3) BetrVG das so nicht meint. Jederzeit Zugang zu den Unterlagen des Betriebsrats sieht anders aus, aber das kann das Gremium ja beschliessen, zumal ja nur die mitglieer bes BR einen Schlüssel haben dürfen und somit sind keine unbefugten dabei. Bei uns war es lange Zeit auch so, erst nach den letzten Wahlen hab ich da endlich genug Mitstreiter gefunden.
Auch ist BR-ARbeit ja nicht nur die Sitzungen und wer z.B. am Fließband steht benötigt wohl einen Raum um sich auf die Sitzungen vorzubereiten und auch um BR-ARbeit zu machen oder nicht?
Also Punkt auf die nächste TO nehmen lassen und drüber diskutieren und abstimmen.
Eigene Email-adresse ist so eine Sache. Wofür benötigst Du die denn? Bei uns haben alle BR-Mitglieder eine, aber nicht alle haben einen ständigen Zugang zu einem PC also macht das auch nicht soviel Sinn. Grundsätzlich sollte ein BR die Möglichkeit haben z.B. Recherche im Internet zu betreiben, das ist rechtlich soweit ich weiß auch abgesichert, aber Email ist halt so ne Sache wegen dem Zugang zu einem PC...
Gruß rtjum
Erstellt am 13.02.2011 um 16:37 Uhr von Mountainbiker
Ganz unrecht hast Du nicht rtjum, ich habe eine Frage ausser acht gelassen. Wer hat denn eigentlich alles Zugriff auf den Tresor?
Wenn da nämlich "jeder" ran kann und ich sage mal die Unterschrift dann von der Chefsekretärin verlangt wird, liegt hier nicht mehr die alleinige Schlüsselgewalt der BR vor. Glaube nämlich nicht dass sie den Schlüssel Ihrem Chef nicht ohne Unterschrift geben würde, um es mal etwas krass auszudrücken.
Wäre was anderes wenn nur Ihr das Gremium einen Code für den Tresor / oder das Schließfach wie auch immer habt.
Obwohl das mit der "alleinigen Schlüsselgewalt" ist eh so ein Ding , weil es meist auch irgendwo zumindest einen Generalschlüsselinhaber gibt.........(bei und z.B der Geschäftsführer und Personalchef)
Aber auf jedem Fall dem Rat Folgen und im Gremium darüber beraten und beschließen gegebenfalls in die GO aufnehmen wenn bereits eine besteht.
Und Rechenschaft musst Du Deinem AG nur insofern ablegen, dass Du Dich bei Deinem Vorgesetzten zur BR Arbeit abmeldest.
Erstellt am 13.02.2011 um 16:37 Uhr von tommygun
Meiner persönlicher Meinung nach, müßte jedes BRm freien Zugang und somit Schlüssel zum BR - Büro haben.
Nur wird dies in der Praxis beiweitem nicht so gehandhabt.
Ich habe mir meinen Schlüssel über das Amt des Schriftführers erkämpft.
Meine Kollegen sehen das im übrigen anders als ich.
Per Mehrheits - Beschluss haben sie einen Schlüssel zum Büro dankend abgelehnt.
Auch das gibt es......
Eine eigene Email sehe ich allerdings als nicht zwingend.
LG
Tommy
Erstellt am 13.02.2011 um 17:02 Uhr von wahlvst
Das BAG hat dieses alles geklärt. Jedes BRM hat stets Zugang zu ALLEN BR-Unterlagen incl. aller Mails und Serverdateien. Auch hat jedes BRM Zugang uneingeschränkt zum BR-PC.
Betreffen BR-Mails, macht man es am besten mit einer besonderen BR-eMailadresse.
Dieses Recht kann und darf auch nicht durch eine BR-GO oder Beschluss eingeschränkt werden.
Das man ggf. den Schlüssel nur gegen Anerkenntnis erhält wäre vertrebar um Missbrauch einzuschränken.
Also, KEINE 2 Klassen. Auch der BRV ist NUR ein BRM, halt nur mit besonderen Aufgaben.
Bundesarbeitsgericht: Internet und E-Mail für einzelne
Betriebsratsmitglieder (Beschluss vom 14.07.2010 - 7 ABR 80/08)
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht
entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die
Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen
Betriebsratsmitglieder verlangen.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20110013.htm
das BAG hat mit beigefügtem Beschluss zu § 34 Absatz 3 BetrVG entschieden,( Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.8.2009, Az.: 7 ABR 15/08) dass alle BR-Mitglieder das Recht haben, alle Dateien des BR und auch die E-Mail-Korrespondenz elektronisch zu le-sen. Dieses Recht sei unabdingbar, also auch nicht durch eine Geschäftsordnung des BR einschränkbar (Rz. 23). Die Beschränkung auf das zur Verfügung stellen von Ausdrucken der Dateien wurde ausdrücklich als unzureichend abgelehnt. Gründe des Datenschutzes stehen dem elektronischen Leserecht nicht entgegen (vgl. Rz. 26 f.).
§ 34 Abs. 3 BetrVG lautet:
"Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen."
Durch Auslegung der Norm, insbesondere wegen des Wortes "jederzeit", kommt das BAG zu dem oben dargestellten Ergebnis. Zum besseren Verständnis noch einige Zitate aus der Ent-scheidung:
"Den Betriebsratsmitgliedern muss .... der Zugang zu dem Server des Betriebsrats gewährt werden, z. B. in gleicher Weise wie dies für den Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stell-vertreter oder die Systemadministratorin geschehen ist."
Erstellt am 13.02.2011 um 17:13 Uhr von katharinaM
Danke für die vielen antworten,aber um noch mal auf das thema schlüssel zu kommen,es kommen mehrere personen an den tresor,aber keine der personen ist ein BR mitglied. Meine Bücher und seminar unterlagen hab ich somit hause,nur den ordner von den sitzungen lass ich da. Na ja,aber bei unserm BR läuft so vieles hinten rum und die vorsitzende,die ist fast den ganzen tag nur im raucherzimmer oder führt allein gespräche mit der GL.
Erstellt am 13.02.2011 um 17:25 Uhr von pfeilenbogen
Es muss sichergestellt sein/ werden, dass keine Unbefugt an BR-Unterlagen kommen. Es könnte sonst für den BR auch einmal ein Problem mit dem Datenschutz/ Datenschuthesetz geben. Auch der AG darf nicht an den Schlüssel kommen. Der BR kann notfalls auch darauf bestehen, dass das BR-Büro und Schränke Schlösser erhlaten zu denen der AG keine Doppelschlüssen/ Ersatzschlüssel hat.
Erstellt am 14.02.2011 um 07:13 Uhr von kainil
Hallo KatharinaM
wir haben das seinerzeit so geregelt, das ich für unser BR-Büro ein neues Schloss gekauft habe, und jedes BR-Mitglied welches möchte, einen Schlüssel hat.
Ich verstehe die Vorsitzenden nicht, die sich als was besseres fühlen.
Wir sind alles nur BR mit den gleichen Rechten und Pflichten.
Also, auf die TO setzen und abstimmen.
Erstellt am 14.02.2011 um 11:25 Uhr von holzwurm
Ich als BR-Vorsitzender habe jedem BR einen Schlüssel ausgehändigt, den das Büro gehört dem Betriebsrat und nicht dem Vorsitzenden.
Erstellt am 14.02.2011 um 11:50 Uhr von Rattle
von: kainil
"Also, auf die TO setzen und abstimmen."
dummfug, das BAG urteil hat da eine klare aussage :-)
mfg
Erstellt am 14.02.2011 um 12:17 Uhr von Südmann
ich weiß ja nicht, was nach der relativ erschöpfenden Zusammenfassung der Rechtsprechung zu dem Thema von wahlvst noch unklar wäre
außer man hätte noch erheblichen Schulungsbedarf
was das Umsetzen von relevanten Informationen anbelangt
Erstellt am 14.02.2011 um 12:55 Uhr von katharinaM
Bei uns hat die Vorsitzende das sagen und wehe jemand hat eine andere meinung,wie ich zum beispiel, dann zieht sie alle andern auf ihre seite und macht "mich" schlecht. Wenn ich mich für die Mitarbeiter einsetz und mit § komm dann werd ich so nieder gemacht,dass die tränen laufen. Ich,als neues Mitglied, muss mich unterordnen und gehorchen. Na ja,wie schon gesagt,bei uns läuft sehr vieles hinten rum und viele unterlagen werden einfach unterschlagen.
Erstellt am 14.02.2011 um 13:19 Uhr von Nebenbeinummer
dann werd ich so nieder gemacht,dass die tränen laufen
Wenn Du Dir das geben mußt.
Erstellt am 14.02.2011 um 13:36 Uhr von rtjum
katharinaM,
dann wünsch ich Dir ein großes Herz und sehr viel Kampfgeist, denn ansonsten hast Du ein riesengroßes Problem.
Wie groß ist Euer Gremium denn?
Erstellt am 14.02.2011 um 13:55 Uhr von tommygun
Unser BRV hat seinen Arbeitsplatz direkt neben dem BR - Zimmer.
Wer von uns anderen hinein will kann bei ihm den Schlüssel holen.
(Er arbeitet allerdings normal von 06.00 bis 14.30 laut BRV sind so alle Schichten abgedeckt _ Gespräche mit Mitarbeitern sind seiner Meinung nach eh nur vom BRV zu führen....) Die Mittagschicht hat also nur eine halbe Stunde Zeit, und die Nachtschicht muss dafür Überstunden machen.....
Ich finde auch das jedes Mitglied ungehinderten Zugang zum BR - Büro haben muss.
Aber wie gesagt, meine Kollegen sehen dies anders.
Sie wollen gar kein Schlüssel haben .....
LG
Tommy
Erstellt am 14.02.2011 um 14:18 Uhr von katharinaM
Wir sind 7 leute und davon sind seit april´10 , 4 neue unter anderem auch ich. Die andern neuen trauen sich auch nichts zu sagen, auch wenn sie wissen das vieles falsch läuft. Ich will aber nicht allein kämpfen müssen,dann tret ich lieber zurück und mach die augen zu,bei dem was da alles läuft.
Erstellt am 14.02.2011 um 14:23 Uhr von rtjum
4 von sieben, ist doch schonmal die Mehrheit!
Sprich mit jedem einzelnen und wählt die BRV ab wenn sich denn von Euch vieren jemand bereit erklärt das zu machen. Als Neuer bestimmt sehr schwierig aber Seminare beschließen und die Gewerkschaft hilft meist auch ganz gut weiter.
gruß rtjum
Erstellt am 14.02.2011 um 15:15 Uhr von katharinaM
Die Seminare sind mir auch sehr wichtig,ich war ja auch schon und hab mir auch einiges an Bücher besorgt um viel lernen zu können...und ich hab ja euch um fragen zu stellen. Das Amt hab ich ja angenommen um zu helfen,da ist es für mich auch sehr wichtig viel zu wissen und zu lernen.
Danke,dass ihr hier für mich da seit.