Erstellt am 06.07.2010 um 08:38 Uhr von Musha
Ich kann das nie verstehen warum das so ist. Aber okay manche fühlen sich dann halt machtvoll hat man zwar nix von.... Naja
Mir fällt nur §34 (3) BetrVG dazu ein. Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Verpoche auf das Jederzeit. =) Oder meinst du die haben immer lust dir die auszuhändigen wenn du mal lust und laune darauf hast? Mal so ganz spät am Nachmittag ?
Erstellt am 06.07.2010 um 09:02 Uhr von rainerw
@Plumperquatsch
Zunächst einmal halte ich es für bedenklich das der Schlüssel für das BR Büro an einer geeigneten Stelle hinterlegt wird.
Wer wacht denn über den Schlüssel und gibt ihn dann raus wenn ihn einer der BR Mitglieder braucht.? Wer haftet dafür wenn der Schlüssel einem verkehrten gegeben wird und dieser gelangt so an sensibele Daten?
Ein Betrieb ist in der Lage Führungskräfte 3-4 Tage für 5000-7000€ zu Schulungen Mitarbeiterführung zu schicken (ist nur ein Beispiel) aber ist nicht in der Lage ein paar Schlüssel für 100€ nachmachen zu lassen. Armes Deutschland-------das wirft jede Firma um 10 Jahre zurück.
Jedes BRM braucht hier seinen eigenen Schlüssel. Ich würde es so bunt treiben das ich am Tag oder in der Nacht 3-4 mal ins Büro müsste und jedesmal wenn der der die Schlüssel hat gerade nicht im Haus ist.
Das selbe ist mit den Aktenschränken. @ Musha hat Ja schon den § genannt. Spätestens nach einem Monat dürfte der BRV oder sein Stelli sich neue Schuhsohlen kaufen. Interessant wäre es noch wenn Du Nachtschicht hast. Na so gegen 2:00 oder 3:00 uhr nachts.... und das so zwei drei mal die Woche. Ich weiß garnicht was so manchen BRV sich denkt. Sie sind Gleiche unter Gleichen und haben keine besonderen rechte.
Bei mir würde so ein BRV einen Spießrutenlauf mitmachen müssen.