Ich bin in der Privatkundenberatung einer Genossenschaftsbank tätig, eingestuft in der TG.6.
Für mich gilt der in der Nachwirkung gültige MTV von Verdi.
Frage: Kann mir eine Tätigkeit verpflichtend zugewiesen werden die Tätigkeiten beinhaltet die Wertpapiergeschäfte im Sinne des WphG/ Anlegerschutzgesetzte betreffen.
Und wo ist die Abgrenzung zur TG.7- Kundenberater.
Vielen Dank für Informationen.
Nachtrag:
Habe vergessen zu schreiben das ich langjähriges BR-& Verdi Mitglied bin. Ich dachte ich könnte zeitgleich eure Erfahrungen bekommen. Wenn der AG nur TG.6 zahlen will für eine bestimmte Stelle müssten doch die Tätigkeitsmerkmale des TV gelten und nicht höhere Forderungen in einer Stellenbeschreibung. Ansonsten könnten die AG ja sonst was für Forderungen stellen.