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Anwendung des MTV (Versicherungswirtschaft)

K
kohlpahl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! In unserem Unternehmen (Versicherungsbranche) gibt es Arbeitsverträge mit folgender Klausel: "...Es gilt der MTV, bis auf die Bezüge, die frei geregelt wurden". Die betroffenen AN sollen jetzt einer Tarifgruppe zugeordnet werden. Zusätzlich sollen einige eine übertarifliche Zulage erhalten, die aber nach "billigem Ermessen" widerrufen werden kann. Unsere Fragen hierzu: Ist in dieser Sache der BR mitbestimmungspflichtig? Wenn ja, in welcher Form? Handelt es sich bei der erstmaligen Zuordnung zu einer Tarifgruppe um eine "Eingruppierung" oder um eine "Umgruppierung"? Vielen Dank.

1.05001

Community-Antworten (1)

R
rainerw

16.06.2010 um 21:31 Uhr

Das Wort MTV sagt ja schon aus das die Eingruppierung tariflich geregelt sind. Eine Eingruppierung get einer genauen Stellenbeschreibung vorauss. Beides solltet ihr bei eurem AG für jeden AN einfordern und schauen das die MA in der richtigen Gruppe Eingruppiert werden. Bei den übertariflichen Zahlungen sieht es da schlecht aus. Da bleibt dem BR nichts übrig als in der Röhre zu schauen, -------------es sei denn ihr könt in Punkto soziale Gerechtigkeit usw. so gut Argumentieren das der AG sich auf eine freiwillige BV überreden läßt.

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