Anwendung des MTV (Versicherungswirtschaft)
Hallo! In unserem Unternehmen (Versicherungsbranche) gibt es Arbeitsverträge mit folgender Klausel: "...Es gilt der MTV, bis auf die Bezüge, die frei geregelt wurden". Die betroffenen AN sollen jetzt einer Tarifgruppe zugeordnet werden. Zusätzlich sollen einige eine übertarifliche Zulage erhalten, die aber nach "billigem Ermessen" widerrufen werden kann. Unsere Fragen hierzu: Ist in dieser Sache der BR mitbestimmungspflichtig? Wenn ja, in welcher Form? Handelt es sich bei der erstmaligen Zuordnung zu einer Tarifgruppe um eine "Eingruppierung" oder um eine "Umgruppierung"? Vielen Dank.
Community-Antworten (1)
16.06.2010 um 21:31 Uhr
Das Wort MTV sagt ja schon aus das die Eingruppierung tariflich geregelt sind. Eine Eingruppierung get einer genauen Stellenbeschreibung vorauss. Beides solltet ihr bei eurem AG für jeden AN einfordern und schauen das die MA in der richtigen Gruppe Eingruppiert werden. Bei den übertariflichen Zahlungen sieht es da schlecht aus. Da bleibt dem BR nichts übrig als in der Röhre zu schauen, -------------es sei denn ihr könt in Punkto soziale Gerechtigkeit usw. so gut Argumentieren das der AG sich auf eine freiwillige BV überreden läßt.
Verwandte Themen
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Nur mal so zur INFO : Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäfti
Manteltarifvertrag + Protokollnotiz
ÄlterHallo zusammen. Bei uns im Betrieb wurde erstmalig ein Haustarifvertrag abgeschlossen, zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen AG.(Inhaber geführtes Unternehmen) Es bestand zuvor kein Tar
Einstellungen außerhalb MTV - was kann der Betriebsrat tun?
ÄlterLiebes Forum, wir sind als BR ziemlich begeistert, dass es in unserem Betrieb bald ggf. Neueinstellungen geben soll. Weniger begeistert sind wir von dem Ansinnen der GL außerhalb des MTVs einzustel
MTV für das private Omnibusgewerbe § 8
ÄlterHallo ich suche Gerichtsurteile oder Einigungsstellensprüche zum § 8 (Grundsätze der Entlohnung) MTV des Manteltarifvertrags für private Omnibusunternehmen. Der größte Streitpunkt des § 8 ist di
Gleitzeit ohne tariflichen Bezug zum MTV trotz AG im AG-Verband
ÄlterHallo, wir haben ein kleines Problem. Zustand heute: Wir sind ein Großhandelsunternehmen in NRW. AG ist im AG-Verband, im BR sind keine MA die gewerkschaftlich organisiert sind. Weiterhin nehmen