Hallo! In unserem Unternehmen (Versicherungsbranche) gibt es Arbeitsverträge mit folgender Klausel: "...Es gilt der MTV, bis auf die Bezüge, die frei geregelt wurden". Die betroffenen AN sollen jetzt einer Tarifgruppe zugeordnet werden. Zusätzlich sollen einige eine übertarifliche Zulage erhalten, die aber nach "billigem Ermessen" widerrufen werden kann. Unsere Fragen hierzu: Ist in dieser Sache der BR mitbestimmungspflichtig? Wenn ja, in welcher Form? Handelt es sich bei der erstmaligen Zuordnung zu einer Tarifgruppe um eine "Eingruppierung" oder um eine "Umgruppierung"? Vielen Dank.