Erstellt am 17.03.2014 um 11:52 Uhr von Rattle
Hallo,
§ 34 Abs.1 BetrVG ist doch eindeutig.
MFG
Erstellt am 17.03.2014 um 11:57 Uhr von pemahu
Natürlich ist es eigentlich eindeutig, aber wenn dies 7 von 9 Betriebsräten egal ist?
Sozusagen im Sinne, Protokolle sind dafür da, dass wir uns erinnern. Ob eine belastbare Urkunde entsteht, ist unwichtig, dann lieber so machen, wie der Vorsitzende meint!
Dann kann es doch ein BR so festlegen?
Erstellt am 17.03.2014 um 12:15 Uhr von martinez
Hi pemahu,
du liegst richtig!
Gesetz geht über euern BRV.
man kann per Beschluss auch keine Gesetze aushebeln, das wäre ja noch schöner!!!
komm doch deinem BRV mit dem §23 wenn er meint sich über laufende Gesetze stellen zu müssen..
Außerdem:
2 Unterschriften sollen eine Manipulation verhindern, erschweren usw...
und das was der BRV hier erzwingen will scheint mir echt sehr Suspect!!!!!
So könnte er ja schreiben was er will und dann zu den Akten legen und keiner wüsste was da gemacht wird...
Der BRV muss eh bei jeder Sitzung das vorherige Protokoll zur Einsicht vorlegen, wo liegt dann das Problem hier schnell zu Unterschreiben von einem BR-Mitglied??
oder besser gesagt, wo ist der Mehraufwand???
So wie sich das hier anhört, unterstell ich glatt dem BRV, dass er hier etwas verschleiern oder manipulieren will zugunsten des AG..
AUFPASSEN und sprich dein Misstrauen in der nächsten Sitzung an.
Gruß
Erstellt am 17.03.2014 um 12:19 Uhr von martinez
Noch etwas..
Protokoll ist keine Gedankenstütze sondern wenn es hart auf hart kommt könnt ihr euch nur auf euer Protokoll beziehen.
Ihr seit auch verpflichtet dies richtig zu führen..
Ganz ehrlich:
dringend alle zur Schulung!!!
und ganz wichtig so wie es ausschaut:
SCHRIFTFÜHRER-SEMINAR
ist wirklich zwingend bei euch wenn ich das so höre :)
Gruß
Erstellt am 17.03.2014 um 13:12 Uhr von pemahu
@martinez
Es ist in erster Linie Bequemlichkeit - und: "wir" haben es schon immer so gemacht (früher meist ganz ohne Unterschriften). (Ich bin erst seit 6 Wochen im BR)
Ganz so suspekt, wie es sich anhört, ist es aber nicht! Das fertige Protokoll ist rechtzeitig vor der nächsten Sitzung auf dem Betriebsrats-Laufwerk , aber dort halt ohne Unterschriften. Es könnte sich jeder BR den inhaltlichen Stand ausdrucken und eine Manipulation würde vermutlich auffallen.
So druckt es sich nur der Vorsitzende aus, unterschreibt und hat es, für den Fall von Einwänden, in der folgenden Sitzung dabei. Warum die weitere Unterschrift dann so viel unnötiger Verwaltungskram sein soll, geht mir aber auch nicht ein. Ich war der Auffassung, der Protokollant soll es ausdrucken, gleich unterschreiben und dann dem Br-Vorsitzenden geben. Das geht praktisch ohne Extra-Aufwand - konnte mich aber nicht durchsetzen.
Ich habe den § natürlich angeführt - und in der nächsten Sitzung auch inkl. Kommentaren in Kopie an alle verteilt. Aber wie oben gesagt, mit geringer Wirkung.
Unserer BR-Vorsitzender wusste sogar (anders als einige der weiteren Betriebsräte), dass die Unterschriften eigentlich erforderlich sind: Sein Argument gegen meinen Vorschlag war, für den Fall, dass wir so ein Protokoll mal wirklich als Beleg bräuchten, könnte es ja dann noch nachträglich vom Protokollanten gegengezeichnet werden. Sowas sei aber in den letzten zwei Legislaturperioden nicht vorgekommen. AUWEIA!
Anders ausgedrückt: Was würde eine Schulung helfen?