Kann ein Betriebsratsvorsitzender festlegen (und dies seit sechs Wochen praktizieren), dass eine Unterschrift unter den BR-Protokollen ausreicht (Aufwandsvereinfachung, seine Unterschrift), also auf die Unterschrift eines zweiten BRs (z.B. des Protokollanten) verzichtet wird.
Als Folge von Kritik daran durch ein BR-Mitglied wurde abgestimmt, ob eine Unterschrift genügt: 3 x ja, 2 x nein, 4 x Enthaltung. Also Antrag abgelehnt.

Spätestens damit müsste doch automatisch die gesetzliche Regelung gelten. Eigentlich müsste sie meiner Meinung auch bei 8 x ja und 1 x Enthaltung gelten, da meiner Meinung nach ein BR-Beschluss das Gesetz nicht beugen kann und damit eigentlich bereits die Abstimmung als solche überflüssig ist.

Liege ich falsch?